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Ulm & Region

Baumschutzverordnung Ulm: Was du 2026 wissen musst

27. Mai 2026 8 Min. Lesezeit Nikolai Schlupek Nikolai Schlupek
Baumschutzverordnung Ulm – alter Laubbaum im Stadtpark Süddeutschland

Die Frage kommt regelmäßig bei uns an: „Darf ich den Baum auf meinem Grundstück einfach fällen?" Die Antwort hängt stark davon ab, wo in der Region du wohnst – und wie groß der Baum ist. Wer in Ulm oder Neu-Ulm lebt, bewegt sich dabei in zwei verschiedenen Bundesländern mit unterschiedlichen Regelwerken. Was die Baumschutzverordnung Ulm im Detail bedeutet, welche Grenzwerte gelten und wo sich Ulm und Neu-Ulm voneinander unterscheiden – das erfährst du hier kompakt und praxisnah.

Was ist die Baumschutzverordnung – und warum gibt es sie?

Stadtbäume leisten enorme Arbeit: Sie kühlen das Stadtklima, filtern Feinstaub, binden CO₂ und bieten Lebensraum für Vögel und Insekten. Ohne gesetzlichen Schutz würden viele Bäume vorschnell verschwinden – bei Bauvorhaben, Gartenneugestaltungen oder schlicht aus Bequemlichkeit. Die Baumschutzverordnung (kurz BSV) ist das rechtliche Instrument, das dem entgegenwirkt.

In Baden-Württemberg können Städte und Gemeinden eigene Baumschutzsatzungen erlassen. Die Stadt Ulm hat davon Gebrauch gemacht und schützt damit alle größeren Bäume auf Privatgrundstücken, in Gärten und auf öffentlichen Flächen. Das Ziel: den Baumbestand der Stadt langfristig sichern.

Welche Bäume sind in Ulm geschützt?

Geschützt sind in Ulm grundsätzlich alle Laub- und Nadelbäume sowie Obstbäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm erreichen – gemessen in 100 cm Höhe über dem Boden. Das entspricht einem Stammdurchmesser von etwa 25 cm.

Ausnahmen bestehen für:

Jahresringe eines Baumstumpfs – Stammumfang als Grenzwert der Baumschutzverordnung Ulm

Wann brauchst du eine Baumfällgenehmigung in Ulm?

Sobald dein Baum die Schutzgrenze überschreitet, ist vor einer Fällung eine schriftliche Genehmigung der Stadt Ulm Pflicht. Das gilt auch für:

Den Antrag stellt ausschließlich die nutzungsberechtigte Person – also der Eigentümer oder ein Mieter mit schriftlicher Vollmacht. Bei Grenzbäumen muss die Zustimmung des Nachbarn beiliegen, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet.

Die Genehmigungsgebühr liegt in Ulm typischerweise zwischen 25 und 100 Euro, in Sonderfällen – zum Beispiel bei sehr alten oder seltenen Bäumen – kann sie bis zu 2.000 Euro betragen.

So beantragst du die Genehmigung – Schritt für Schritt

Der Antragsprozess in Ulm ist überschaubar, wenn du die Reihenfolge kennst:

  1. Stammumfang prüfen – In 100 cm Höhe messen. Über 80 cm? Genehmigung erforderlich.
  2. Begründung formulieren – Warum muss der Baum fallen oder stark beschnitten werden? Schäden, Standunsicherheit, Bauvorhaben?
  3. Antrag einreichen – Online über das Serviceportal der Stadt Ulm (ServiceBW) oder schriftlich beim Umweltamt.
  4. Bearbeitung abwarten – In der Regel dauert es 4 bis 6 Wochen, bei gut dokumentierten Anträgen oft weniger.
  5. Fällzeitraum einhalten – Erst nach Genehmigung – und nur im gesetzlich erlaubten Zeitfenster.

Unsere Baumfällung in Ulm schließt auf Wunsch die vollständige Antragstellung mit ein. So musst du dich um nichts kümmern.

Fällverbote und Zeitfenster: Wann darf gefällt werden?

Unabhängig von der Genehmigungsfrage gilt ein gesetzliches Fällverbot vom 1. März bis 30. September – das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) bundesweit vor. In dieser Zeit brüten Vögel, und starke Eingriffe würden Nester und Jungvögel gefährden.

Erlaubt sind Fällungen und starke Rückschnitte also grundsätzlich nur zwischen Oktober und Ende Februar.

Für leichte Pflegearbeiten wie Totholzentnahme oder kleine Formschnitte gelten weniger strenge Regeln. Unser Baumschnitt-Service in Ulm klärt dich vor dem Einsatz über das individuelle Zeitfenster auf.

Neu-Ulm: Kein eigene Baumschutzsatzung – aber trotzdem Regeln

Hier liegt der wichtigste Unterschied für die Region: Die Stadt Neu-Ulm liegt in Bayern, nicht in Baden-Württemberg. Bayern hat kein Landesgesetz, das alle Gemeinden zur Baumschutzsatzung verpflichtet – und Neu-Ulm hat bislang keine eigene Satzung erlassen.

Das bedeutet aber nicht, dass Bäume dort schutzlos sind. Stattdessen greifen:

Ulm vs. Neu-Ulm: Der direkte Vergleich auf einen Blick

Kriterium Ulm (Baden-Württemberg) Neu-Ulm (Bayern)
Eigene Baumschutzsatzung Ja Nein
Schutzgrenze Stammumfang 80 cm (in 100 cm Höhe) 80 cm – über BayNatSchG
Genehmigungsbehörde Umweltamt Stadt Ulm Landratsamt Neu-Ulm (Naturschutzbehörde)
Fällverbot 1. März – 30. September 1. März – 30. September
Bebauungsplan prüfen Empfohlen Unbedingt nötig
Bußgeld bei Verstoß bis 50.000 € bis 50.000 €
Antrag online möglich Ja (ServiceBW) Ja (BayernPortal)

Gepflegter Stadtbaum in süddeutscher Wohngegend – Vergleich Baumschutzverordnung Ulm und Neu-Ulm

Was passiert bei Verstößen? Bußgelder und Konsequenzen

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Folgen:

In meiner Erfahrung sind es selten böse Absichten – die meisten Verstöße entstehen aus Unwissenheit. Deshalb: Im Zweifel immer zuerst anfragen. Eine kurze Rückfrage beim Umweltamt ist kostenlos, ein Bußgeldbescheid nicht.

Was außer Fällung noch genehmigungspflichtig ist

Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Baumschutzverordnung schützt nicht nur vor der Fällung, sondern vor allen Maßnahmen, die den Baum dauerhaft schädigen könnten. Dazu zählen:

Laut ZTV-Baumpflege und den FLL-Richtlinien, nach denen wir als ETT-zertifizierter Betrieb arbeiten, sind bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen spezielle Schutzmaßnahmen wie Wurzelvorhänge und Stammschutz Pflicht. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zu den Aufgaben eines Baumkletterers in Ulm.

Wann du einen Fachbetrieb einschalten solltest

Nicht jede Situation rund um die Baumschutzverordnung ist eindeutig. Ein zertifizierter Fachbetrieb lohnt sich besonders, wenn:

Als professionelle Baumpflege in der Region Ulm übernehmen wir die Kommunikation mit Behörden, erstellen Baumgutachten und führen die Maßnahme genehmigungskonform aus. Alles aus einer Hand.

Ab wann ist ein Baum in Ulm durch die Baumschutzverordnung geschützt?
+

In Ulm gilt die Baumschutzverordnung ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 100 cm Höhe über dem Boden. Das entspricht einem Durchmesser von etwa 25 cm. Unterhalb dieser Grenze ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Baumfällgenehmigung in Ulm?
+

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Gut dokumentierte Anträge mit Fotos und fachlicher Begründung werden oft schneller bearbeitet. Für akut gefährliche Bäume gibt es ein beschleunigtes Notfallverfahren.

Hat Neu-Ulm eine eigene Baumschutzsatzung?
+

Nein. Neu-Ulm hat bislang keine eigene Baumschutzsatzung erlassen. Allerdings greifen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bayerische Naturschutzgesetz, die Bäume ab 80 cm Stammumfang ebenfalls schützen. Außerdem können Festsetzungen im Bebauungsplan einzelne Bäume auf bestimmten Grundstücken schützen.

Was passiert, wenn ich einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
+

Du riskierst ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sowie eine behördlich angeordnete Ersatzpflanzung auf eigene Kosten. Bei wiederholten Verstößen sind strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Darf ich im Winter immer Bäume fällen?
+

Nicht automatisch. Das gesetzliche Fällverbot gilt von März bis September. Im Zeitraum Oktober bis Ende Februar ist eine Fällung grundsätzlich erlaubt – aber nur nach Genehmigung, wenn der Baum der Baumschutzverordnung unterliegt. Auch im Winter muss geprüft werden, ob Brutstätten vorhanden sind.

Wer ist in Neu-Ulm für die Baumfällgenehmigung zuständig?
+

In Neu-Ulm ist das Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Untere Naturschutzbehörde, zuständig – nicht die Stadtverwaltung. Den Antrag kannst du online über das BayernPortal einreichen.

Fazit

Die Baumschutzverordnung Ulm ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiges Schutzinstrument für das städtische Grün – und damit auch für die Lebensqualität aller, die hier wohnen. Wer die Spielregeln kennt, kann trotzdem flexibel handeln: Mit einer guten Begründung und einem kompetenten Fachbetrieb an der Seite ist eine Genehmigung in vielen Fällen schnell erteilt.

Mein Rat: Nicht raten, nicht einfach drauflosarbeiten – sondern kurz prüfen lassen. Wir schauen uns deinen Baum kostenlos an und sagen dir direkt, ob eine Genehmigung nötig ist, wann der richtige Zeitpunkt ist und wie der nächste Schritt aussieht. Ergänzend empfehle ich unseren Ratgeber Wann darf man Bäume fällen? – dort erklären wir die bundesweiten Regelungen im Detail.

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