Baumfällung Neu-Ulm: Ablauf, Kosten & Genehmigung im Überblick
Neu-Ulm liegt nur eine Donaubrücke von Ulm entfernt – rechtlich aber in einem anderen Bundesland. Genau das führt bei einer geplanten Baumfällung in Neu-Ulm regelmäßig zu Verwirrung, weil viele Ratgeber im Netz Ulm und Neu-Ulm in einen Topf werfen. Hier bekommst du die saubere Trennung: was in Neu-Ulm tatsächlich gilt, wie eine Fällung abläuft und womit du bei den Kosten rechnen musst.
Inhaltsverzeichnis
- Brauchst du für eine Baumfällung in Neu-Ulm eine Genehmigung?
- Wann du dich mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen musst
- Artenschutz: der echte Stolperstein bei jeder Fällung
- Der richtige Zeitpunkt für eine Baumfällung
- Ablauf einer Baumfällung Schritt für Schritt
- Was kostet eine Baumfällung in Neu-Ulm?
- FAQ
Brauchst du für eine Baumfällung in Neu-Ulm eine Genehmigung?
In den allermeisten Fällen nicht. Die Stadt Neu-Ulm hat keine eigene Baumschutzverordnung, und auch der Landkreis Neu-Ulm hat keine erlassen. Es gibt damit keinen pauschalen Stammumfang- oder Durchmesser-Grenzwert, ab dem ein Baum in deinem Garten automatisch geschützt wäre.
Das überrascht viele, weil im Netz reihenweise Zahlen kursieren – mal 60 cm Umfang, mal 25 cm Durchmesser. Diese Werte stammen aus den Satzungen anderer Städte und lassen sich nicht auf Neu-Ulm übertragen. Zum Vergleich: München arbeitet mit 60 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Berlin mit 80 cm in 1,30 m, Köln mit 100 cm. Neu-Ulm hat schlicht keine solche Regelung.
Das heißt aber nicht, dass du einfach die Säge ansetzen kannst. Es gibt zwei Ebenen, die unabhängig von einer kommunalen Satzung gelten: den Sonderschutz einzelner Bäume und den bundesweiten Artenschutz. Beide schauen wir uns gleich im Detail an.
Wann du dich mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen musst
Es gibt eine überschaubare Liste an Konstellationen, in denen du vor einer Baumfällung in Neu-Ulm nicht einfach loslegen darfst. Zuständig ist in allen Fällen die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm – auch für Bäume im Stadtgebiet Neu-Ulm selbst.
Diese Fälle solltest du prüfen, bevor du planst:
- Naturdenkmal: Einzelbäume können als Naturdenkmal ausgewiesen sein. Das erkennst du meist an einer Plakette, sicher ist nur eine Nachfrage bei der Behörde.
- Geschützter Landschaftsbestandteil: Baumgruppen, Feldgehölze oder Alleen können unter diesem Titel geschützt sein.
- Bebauungsplan: Steht im B-Plan deines Grundstücks eine Festsetzung wie „zu erhalten" für einen Baum, ist er verbindlich geschützt.
- Schutzgebiete: Landschaftsschutz-, Naturschutz- oder FFH-Gebiete haben eigene Regelwerke.
- Gesetzlich geschützte Alleen: Straßenbegleitende Baumreihen genießen einen eigenen Schutzstatus.
Für einen normalen Hausgarten in Pfuhl, Burlafingen, Ludwigsfeld oder Offenhausen trifft in aller Regel nichts davon zu. Trotzdem: Ein Anruf beim Landratsamt kostet zehn Minuten und erspart dir im Zweifel eine böse Überraschung. Wir empfehlen, Anfragen möglichst vier Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.

Artenschutz: der echte Stolperstein bei jeder Fällung
Hier wird es ernst – und hier machen die meisten Eigentümer Fehler. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt bundesweit, unabhängig von jeder kommunalen Satzung, unabhängig von Stammumfang und unabhängig davon, ob dein Baum in Neu-Ulm, Senden oder Ulm steht.
Verboten ist konkret, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere zu zerstören. Für einen Baum heißt das:
- Besetzte Vogelnester in der Krone
- Spechthöhlen und andere Baumhöhlen
- Fledermausquartiere in Spalten, unter abgelöster Rinde oder in Höhlungen
- Nester von Hornissen oder Wildbienen im Stammbereich
Ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Daneben regelt § 39 BNatSchG die Schonzeit vom 1. März bis 30. September. Wichtig zur Einordnung: Diese Schonzeit betrifft Hecken, Gebüsche und Gehölze außerhalb von Gärten – Bäume im Hausgarten sind bundesrechtlich davon ausgenommen. Verstöße gegen § 39 können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Als ETT-zertifizierter Betrieb prüfen wir den Baum vor jedem Auftrag von unten und aus der Krone heraus auf Höhlen, Nester und Quartiere. Wenn wir etwas finden, verschieben wir den Termin. Das ist manchmal unbequem, aber es ist der einzig saubere Weg.
Der richtige Zeitpunkt für eine Baumfällung
Das ideale Fenster für eine Baumfällung in Neu-Ulm liegt zwischen Oktober und Februar. Dafür gibt es drei gute Gründe, die nichts mit Bürokratie zu tun haben.
Erstens ruht die Vegetation. Der Baum steht im Saftrückzug, die Krone ist kahl, das Holz ist leichter und das Risiko, Brutstätten zu zerstören, sinkt deutlich. Zweitens ist der Boden im Winter tragfähiger – gerade in den grundwassernahen Lagen im Donautal spart das teure Bodenschutzmaßnahmen. Drittens sieht man ohne Laub schlicht besser, wo Totholz, Zwiesel oder Faulstellen sitzen.
Es gibt eine klare Ausnahme: Gefahr im Verzug. Wenn ein Baum nach einem Sturm angebrochen ist oder sichtbar zu kippen droht, wird sofort gehandelt. Woran du so einen Baum erkennst, haben wir in unserem Ratgeber zum Erkennen eines Gefahrenbaums ausführlich beschrieben.
Ablauf einer Baumfällung in Neu-Ulm Schritt für Schritt
Bei uns läuft jeder Auftrag nach dem gleichen Muster ab. Das ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern die Reihenfolge, mit der man Überraschungen vermeidet.
- Vor-Ort-Termin und Baumansprache. Wir schauen uns Art, Höhe, Vitalität, Standsicherheit und die Umgebung an. Steht der Baum frei oder zwischen Wintergarten und Gartenhaus?
- Rechtliche Prüfung. Sonderschutz vorhanden? Artenschutz-Befund? Braucht es eine Abstimmung mit dem Landratsamt?
- Festpreis-Angebot. Du bekommst eine schriftliche Kalkulation inklusive Entsorgung – keine Überraschungen auf der Rechnung.
- Technikentscheidung. Wurffällung im Ganzen, Abtragung per Seilklettertechnik oder Einsatz von Hubsteiger beziehungsweise Kran.
- Absicherung. Arbeitsbereich sperren, Nachbarn informieren, bei Straßennähe gegebenenfalls Verkehrssicherung anmelden.
- Fällung und Zerlegung. Der Baum wird kontrolliert abgetragen oder gefällt und direkt vor Ort zerlegt.
- Aufräumen und Abtransport. Stammholz, Astwerk und Häckselgut werden abgefahren, die Fläche wird besenrein übergeben.
Bei beengten Grundstücken – und davon gibt es in den gewachsenen Neu-Ulmer Wohnvierteln reichlich – kommt fast immer die Seilklettertechnik zum Einsatz. Der Baum wird dabei von oben stückweise abgetragen und die Teile werden kontrolliert abgeseilt. Aufwendiger als eine Wurffällung, aber die einzige Methode, die zwischen Terrasse und Grundstücksgrenze funktioniert.
Fälltechnik: Wovon die Methode abhängt
Welche Technik wir wählen, entscheiden im Wesentlichen drei Faktoren: verfügbarer Fallraum, Zugänglichkeit für Fahrzeuge und der Zustand des Baums.
| Situation | Methode | Typischer Aufwand |
|---|---|---|
| Freistehender Baum, ausreichend Fallraum | Wurffällung im Ganzen | Gering |
| Beengter Garten, Bebauung ringsum | Abtragung per Seilklettertechnik | Hoch |
| Zufahrt vorhanden, große Krone | Hubsteiger oder Kran | Mittel bis hoch |
| Morscher Stamm, nicht kletterbar | Kran oder Hubsteiger zwingend | Hoch |
Der letzte Punkt ist der, den Laien regelmäßig unterschätzen. Ein Baum mit Stammfäule oder Pilzbefall ist nicht kletterbar – die Struktur trägt das Gewicht eines Kletterers plus Säge schlicht nicht mehr. Wer das falsch einschätzt, riskiert einen tödlichen Unfall.
Was kostet eine Baumfällung in Neu-Ulm?
Die Preisspanne ist breit, weil der Aufwand extrem unterschiedlich ist. Ein 6 Meter hoher Zwetschgenbaum auf freier Wiese und eine 20 Meter hohe Fichte zwischen zwei Häusern sind zwei völlig verschiedene Aufträge.
| Baumgröße / Situation | Preisrahmen |
|---|---|
| Kleinbaum bis ca. 8 m, freistehend | 250 – 450 € |
| Mittlerer Baum 8–15 m, gute Zugänglichkeit | 450 – 900 € |
| Großbaum ab 15 m, Seilklettertechnik nötig | 900 – 1.800 € |
| Kraneinsatz bei extremer Beengung | ab 1.500 € |
| Wurzelstock fräsen (Zusatzleistung) | 80 – 350 € |
| Entsorgung Astwerk und Stammholz | 60 – 300 € |
Diese Werte sind Erfahrungswerte aus unseren Aufträgen im Raum Ulm und Neu-Ulm und ersetzen kein Angebot. Eine ausführliche Aufschlüsselung der einzelnen Posten findest du in unserer Kostenübersicht zur Baumfällung.
Nach der Fällung: Stumpf, Wurzeln und Grünschnitt
Mit dem letzten Schnitt ist der Job nicht erledigt. Der Stumpf bleibt stehen, sofern du nichts anderes vereinbarst – das Fräsen ist eine separate Leistung, weil dafür eine Wurzelstockfräse anrücken muss.
Ob du den Stumpf überhaupt entfernen lassen solltest, hängt vom Plan für die Fläche ab. Soll dort Rasen entstehen oder ein neuer Baum gepflanzt werden, muss er weg. Als Sitzelement oder Totholz-Biotop im Staudenbeet kann er dagegen bleiben und über Jahre Lebensraum bieten. Wie du bei den Wurzeln nach einer Fällung vorgehst, haben wir separat aufgeschrieben.
Beim anfallenden Material gilt: Wir nehmen es standardmäßig mit. Wenn du Brennholz behalten willst, sag das vorher – dann schneiden wir den Stamm gleich auf Ofenlänge. Für kleinere Mengen, die du selbst wegbringst, ist der Ratgeber zum Grünschnitt entsorgen hilfreich.
Neu-Ulm oder Ulm – warum die Donau einen Unterschied macht
Die beiden Städte liegen keine 500 Meter auseinander und gehören zu verschiedenen Bundesländern: Neu-Ulm zu Bayern, Ulm zu Baden-Württemberg. Für die Praxis bedeutet das vor allem unterschiedliche Ansprechpartner.
- Neu-Ulm und Landkreis: Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm
- Ulm: Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm
- Senden, Blaustein, Erbach und Umland: verbindlich klärt das die jeweilige Gemeindeverwaltung
Inhaltlich ist die Lage erfreulich ähnlich: Weder Ulm noch der Alb-Donau-Kreis noch Neu-Ulm haben eine allgemeine Baumschutzsatzung. Die Details zu beiden Seiten der Donau haben wir im Artikel zu den Unterschieden bei der Baumschutzverordnung in Ulm und Neu-Ulm gegenübergestellt.
Muss der Baum wirklich weg?
Diese Frage stellen wir bei jedem Vor-Ort-Termin – und in etwa jedem vierten Fall lautet die ehrliche Antwort: nein. Ein Baum, der zu groß geworden ist oder zu viel Schatten wirft, ist selten ein Fällfall. Ein fachgerechter Baumschnitt mit Kronenreduktion oder Lichtraumprofil löst das Problem oft für deutlich weniger Geld.
Auch bei scheinbar kranken Bäumen lohnt der zweite Blick. Totholz in der Krone ist kein Todesurteil, sondern ein normaler Alterungsprozess, den eine Totholzentnahme beherrschbar macht. Selbst Pilzfruchtkörper am Stamm bedeuten nicht automatisch das Aus – entscheidend ist, welcher Pilz und wie weit die Fäule fortgeschritten ist.
Wenn der Baum tatsächlich weg muss, denk an Ersatz. Wir übernehmen auf Wunsch direkt die Neupflanzung eines standortgerechten Baums – im Idealfall im selben Winter, dann ist die Lücke im Garten nur eine Saison lang sichtbar.

FAQ – Baumfällung Neu-Ulm
In der Regel nein – die Stadt Neu-Ulm und der Landkreis haben keine Baumschutzverordnung, es gibt also keinen pauschalen Grenzwert. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm ist nur nötig, wenn der Baum als Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil, im Bebauungsplan oder über ein Schutzgebiet besonders geschützt ist.
Bei Bäumen im Hausgarten steht die Schonzeit nach § 39 BNatSchG dem grundsätzlich nicht entgegen, da Gartenbäume dort ausgenommen sind. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt aber ganzjährig: Sitzt ein besetztes Nest, eine Höhle oder ein Fledermausquartier im Baum, ist die Fällung nicht zulässig. Wir prüfen das vor jedem Sommertermin.
Je nach Größe und Zugänglichkeit liegen die Kosten typischerweise zwischen 250 Euro für einen kleinen freistehenden Baum und 1.800 Euro für einen Großbaum, der per Seilklettertechnik abgetragen werden muss. Wurzelstockfräsen und Entsorgung kommen als separate Posten dazu.
Ein kleiner freistehender Baum ist in ein bis zwei Stunden erledigt. Ein Großbaum in beengter Lage, der stückweise abgeseilt werden muss, kann einen ganzen Arbeitstag oder länger beanspruchen. Den genauen Zeitrahmen nennen wir im Angebot.
Nur, wenn der Baum eindeutig auf deinem Grundstück steht. Ein Grenzbaum, dessen Stamm auf der Grenze steht, gehört beiden Nachbarn gemeinsam – hier braucht es eine Einigung. Kläre das vorab, das erspart Ärger.
Bei Sturmschäden greift oft die Gebäude- oder Elementarversicherung, wenn der Baum ein versichertes Gebäude beschädigt hat. Die reine Beseitigung eines umgestürzten Baums im Garten ist dagegen meist Sache des Eigentümers. Wir dokumentieren den Schaden für dich mit Fotos.
Fazit
Eine Baumfällung in Neu-Ulm ist rechtlich unkomplizierter, als viele denken: Ohne kommunale Baumschutzverordnung gibt es keinen pauschalen Grenzwert, ab dem ein Gartenbaum genehmigungspflichtig würde. Die echten Hürden sind der Sonderschutz einzelner Bäume und der ganzjährig geltende Artenschutz nach § 44 BNatSchG – beides lässt sich mit einer sauberen Prüfung vorab abhaken.
Praktisch anspruchsvoll wird es dagegen bei der Ausführung. Beengte Grundstücke, morsche Stämme und Bebauung ringsum sind der Normalfall in Neu-Ulm, nicht die Ausnahme. Genau dafür gibt es Seilklettertechnik, Kraneinsatz und eine ordentliche Baumansprache im Vorfeld.
Seit 2022 sind wir in Ulm, Neu-Ulm und der Region unterwegs und haben in dieser Zeit über 200 Kunden betreut – vom Zwetschgenbaum im Reihenhausgarten bis zur Großbaumfällung über dem Carport. Wenn du unsicher bist, ob dein Baum überhaupt weg muss, schauen wir uns das gemeinsam an. Alle Details zur Leistung findest du auf der Seite Baumfällung Ulm und Umgebung, und für einen unverbindlichen Vor-Ort-Termin meldest du dich einfach kurz bei uns.
Wir schauen kostenlos vorbei, beurteilen Ihre Situation vor Ort und erstellen ein transparentes Angebot.


