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Ulm & Region

Baumschutz Ulm & Neu-Ulm: Die Unterschiede im Vergleich 2026

18. Juni 2026 7 Min. Lesezeit Nikolai Schlupek Nikolai Schlupek
Baumschutzverordnung Ulm Neu-Ulm – mächtiger Stadtbaum im Sommer mit südwestdeutscher Stadtkulisse im Hintergrund

Wer in der Region Ulm/Neu-Ulm einen Baum fällen möchte, steht schnell vor einer verwirrenden Frage: Brauche ich eine Genehmigung — und wenn ja, von wem? Vorab die wichtigste Klarstellung: Eine allgemeine Baumschutzverordnung gibt es weder in Ulm noch in Neu-Ulm. Trotzdem ist die Rechtslage auf beiden Seiten der Donau unterschiedlich — vor allem bei den Zuständigkeiten. Als Baumpflege-Betrieb aus Ulm arbeiten wir täglich in beiden Städten und erklären dir hier, was wo gilt.

Ulm und Neu-Ulm — zwei Städte, zwei Bundesländer

Ulm liegt in Baden-Württemberg, Neu-Ulm in Bayern. Getrennt durch die Donau, gehören die beiden Städte zu unterschiedlichen Rechtsordnungen mit eigenen Landesnaturschutzgesetzen, eigenen Behördenstrukturen und eigenen Verwaltungswegen.

Beide Bundesländer erlauben ihren Kommunen, Baumschutzsatzungen zu erlassen — also Ortsrecht, das Bäume ab einem bestimmten Stammumfang generell unter Schutz stellt. Aber: Weder Ulm noch Neu-Ulm haben davon Gebrauch gemacht. Anders als in Stuttgart (80 cm Umfang) oder München (60 cm Umfang) gibt es hier keinen pauschalen Grenzwert.

Was in Ulm gilt: Sonderschutz statt Satzung

Ohne allgemeine Satzung entscheidet in Ulm der Schutzstatus des einzelnen Baums darüber, ob du eine Genehmigung brauchst:

Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm. Die Stadt empfiehlt, Anfragen möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung zu stellen. Alle Details zur Rechtslage in Ulm findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Baumschutz in Ulm.

Fällzeiten: Was § 39 BNatSchG in beiden Städten regelt

Das Bundesnaturschutzgesetz gilt auf beiden Donauseiten gleich: Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und Gehölze außerhalb von Gärten nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden — zum Schutz brütender Vögel. Bäume in Privatgärten sind von diesem bundesweiten Fällverbot ausgenommen.

Trotzdem gilt als Faustregel für beide Städte: Die beste und sicherste Fällzeit ist Oktober bis Ende Februar. Und der Artenschutz kennt keine Jahreszeit — auch im Winter muss vor jeder Fällung geprüft werden, ob der Baum besetzte Höhlen oder Quartiere enthält.

Baumschutzverordnung Ulm Neu-Ulm – alte Baumrinde mit Moos und Flechten als Symbol für schützenswerte Stadtbäume

Was in Neu-Ulm gilt: Bebauungsplan und Landratsamt

Auch Neu-Ulm hat keine kommunale Baumschutzsatzung. Das klingt nach einem Freifahrtschein — ist es aber definitiv nicht. In Neu-Ulm greift ein ähnliches Regelwerk wie in Ulm:

Der entscheidende Unterschied zu Ulm liegt in der Zuständigkeit: Neu-Ulm ist eine bayerische Große Kreisstadt — für Naturschutzfragen ist deshalb die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm zuständig, nicht die Stadtverwaltung. Dieser Irrtum kostet in der Praxis regelmäßig wertvolle Wochen.

Der schnelle Vergleich: Ulm vs. Neu-Ulm auf einen Blick

Merkmal Ulm (Baden-Württemberg) Neu-Ulm (Bayern)
Allgemeine Baumschutzsatzung ❌ Nein ❌ Nein
Pauschaler Stammumfang-Grenzwert ❌ Keiner ❌ Keiner
Schutz über Bebauungsplan ✅ Ja, häufig ✅ Ja, häufig
Naturdenkmale & Schutzgebiete ✅ Einzelschutz ✅ Einzelschutz
Schonzeit § 39 BNatSchG (Hecken, freie Landschaft) 01.03.–30.09. 01.03.–30.09.
Artenschutz § 44 BNatSchG ✅ Gilt immer ✅ Gilt immer
Zuständige Behörde Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm
B-Plan-Auskunft Stadt Ulm Stadtplanungsamt Neu-Ulm

Sonderfall Sturmschaden: So handelst du richtig

Sturmschäden sind eine anerkannte Ausnahme vom Fällverbot — in beiden Städten. Wenn ein Baum durch Sturm oder Eis akut zur Gefahr wird (drohende Astbrüche, gekippter Stamm, eingebrochene Krone), darfst du auch kurzfristig handeln.

Wichtig dabei: Dokumentiere den Schaden fotografisch, bevor du einen Baumpfleger rufst. Informiere die zuständige Behörde danach schnellstmöglich — in Ulm die Untere Naturschutzbehörde der Stadt, in Neu-Ulm das Landratsamt. In unserer Erfahrung ist die Reaktionszeit entscheidend — der Notfallservice von Baumpflege Schlupek ist für genau solche Situationen ausgelegt und kennt die Meldepflichten auf beiden Seiten der Donau.

Wann du auf jeden Fall einen Fachbetrieb einschalten solltest

Ob Ulm oder Neu-Ulm — es gibt Situationen, in denen du professionelle Unterstützung brauchst:

Unsere Baumfällung in Ulm und der Region Neu-Ulm erfolgt immer mit Voruntersuchung, Artenschutzcheck und korrekter Dokumentation für die Behörde — so bist du auf der sicheren Seite.

Baumschutzverordnung Ulm Neu-Ulm – gepflegter Stadtbaum in südwestdeutschem Stadtpark im Herbstgold

Hat Ulm oder Neu-Ulm eine Baumschutzverordnung?
+

Nein, beide Städte haben keine allgemeine Baumschutzsatzung oder -verordnung. Einen pauschalen Stammumfang-Grenzwert, ab dem Bäume genehmigungspflichtig wären, gibt es weder in Ulm noch in Neu-Ulm. Geschützt sind Bäume nur in Sonderfällen — über Bebauungsplan, Naturdenkmal-Ausweisung, Schutzgebiete oder den Artenschutz.

Brauche ich in Neu-Ulm eine Baumfällgenehmigung?
+

Nur wenn ein Sonderschutz greift: Dein Baum kann im Bebauungsplan als „zu erhalten" ausgewiesen oder als Naturdenkmal geschützt sein. Frag vor der Fällung beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm (B-Plan) bzw. der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt nach — das ist kostenlos und schützt dich vor unerwarteten Bußgeldern.

Wann darf ich in Ulm und Neu-Ulm Bäume fällen?
+

Bäume im Privatgarten darfst du bundesrechtlich ganzjährig fällen, sofern kein Sonderschutz greift und keine besetzten Nester vorhanden sind. Hecken und Gehölze außerhalb von Gärten sind vom 1. März bis 30. September geschützt. Die beste und sicherste Fällzeit ist in beiden Städten Oktober bis Ende Februar.

Was kostet eine Baumfällgenehmigung in Ulm?
+

Wo eine Genehmigung nötig ist — etwa bei B-Plan-Bäumen oder Naturdenkmalen — fallen überschaubare Verwaltungsgebühren an, die vom Einzelfall abhängen. Mehr zu den Gesamtkosten einer Baumfällung erfährst du in unserem Ratgeber zu Baumfällung Ulm Kosten.

Darf ich in Ulm ohne Genehmigung Äste abschneiden?
+

Leichte Form- und Pflegeschnitte sind in der Regel unproblematisch. Vorsicht bei stark geschützten Bäumen (Naturdenkmal, B-Plan): Dort können auch stärkere Rückschnitte genehmigungspflichtig sein. Unser Baumschnitt Ulm Service übernimmt alle nötigen Abklärungen für dich.

Wer ist in Neu-Ulm für Fragen zum Baumschutz zuständig?
+

Für Bebauungsplan-Fragen ist das Stadtplanungsamt Neu-Ulm der erste Ansprechpartner. Für Naturschutzfragen — Naturdenkmale, Artenschutz, Ausnahmen von der Schonzeit — ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm zuständig.

Fazit: Gleiche Grundregeln, andere Zuständigkeiten

Ulm und Neu-Ulm ähneln sich beim Baumschutz mehr, als viele denken: Keine der beiden Städte hat eine allgemeine Baumschutzsatzung — geschützt sind Bäume über Bebauungspläne, Naturdenkmal-Ausweisungen und den Artenschutz. Der praktische Unterschied liegt in den Behördenwegen: Stadt Ulm auf der einen, Landratsamt Neu-Ulm auf der anderen Donauseite.

In unserer täglichen Arbeit als Baumpflege-Fachbetrieb in Ulm und der Region sehen wir immer wieder, wie viel Unsicherheit diese Gemengelage erzeugt. Unsere Empfehlung: Lass dir vor jedem Eingriff einen kurzen Check machen — das ist in aller Regel kostenlos und schützt dich vor teuren Folgekosten.

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