Baumschutz Ulm & Neu-Ulm: Die Unterschiede im Vergleich 2026
Wer in der Region Ulm/Neu-Ulm einen Baum fällen möchte, steht schnell vor einer verwirrenden Frage: Brauche ich eine Genehmigung — und wenn ja, von wem? Vorab die wichtigste Klarstellung: Eine allgemeine Baumschutzverordnung gibt es weder in Ulm noch in Neu-Ulm. Trotzdem ist die Rechtslage auf beiden Seiten der Donau unterschiedlich — vor allem bei den Zuständigkeiten. Als Baumpflege-Betrieb aus Ulm arbeiten wir täglich in beiden Städten und erklären dir hier, was wo gilt.
Ulm und Neu-Ulm — zwei Städte, zwei Bundesländer
Ulm liegt in Baden-Württemberg, Neu-Ulm in Bayern. Getrennt durch die Donau, gehören die beiden Städte zu unterschiedlichen Rechtsordnungen mit eigenen Landesnaturschutzgesetzen, eigenen Behördenstrukturen und eigenen Verwaltungswegen.
Beide Bundesländer erlauben ihren Kommunen, Baumschutzsatzungen zu erlassen — also Ortsrecht, das Bäume ab einem bestimmten Stammumfang generell unter Schutz stellt. Aber: Weder Ulm noch Neu-Ulm haben davon Gebrauch gemacht. Anders als in Stuttgart (80 cm Umfang) oder München (60 cm Umfang) gibt es hier keinen pauschalen Grenzwert.
Was in Ulm gilt: Sonderschutz statt Satzung
Ohne allgemeine Satzung entscheidet in Ulm der Schutzstatus des einzelnen Baums darüber, ob du eine Genehmigung brauchst:
- Bebauungsplan: In vielen Ulmer Wohngebieten sind Bäume als „zu erhalten" festgesetzt — der häufigste und am meisten übersehene Fall
- Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil: Besonders wertvolle Bäume und Baumgruppen stehen unter strengem Einzelschutz
- Gesetzlich geschützte Alleen und Schutzgebiete
- Artenschutz nach § 44 BNatSchG: Besetzte Nester, Bruthöhlen und Fledermausquartiere sind immer tabu
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm. Die Stadt empfiehlt, Anfragen möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung zu stellen. Alle Details zur Rechtslage in Ulm findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Baumschutz in Ulm.
Fällzeiten: Was § 39 BNatSchG in beiden Städten regelt
Das Bundesnaturschutzgesetz gilt auf beiden Donauseiten gleich: Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und Gehölze außerhalb von Gärten nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden — zum Schutz brütender Vögel. Bäume in Privatgärten sind von diesem bundesweiten Fällverbot ausgenommen.
Trotzdem gilt als Faustregel für beide Städte: Die beste und sicherste Fällzeit ist Oktober bis Ende Februar. Und der Artenschutz kennt keine Jahreszeit — auch im Winter muss vor jeder Fällung geprüft werden, ob der Baum besetzte Höhlen oder Quartiere enthält.

Was in Neu-Ulm gilt: Bebauungsplan und Landratsamt
Auch Neu-Ulm hat keine kommunale Baumschutzsatzung. Das klingt nach einem Freifahrtschein — ist es aber definitiv nicht. In Neu-Ulm greift ein ähnliches Regelwerk wie in Ulm:
- Bebauungsplan: Viele Bäume in Neu-Ulm sind im geltenden B-Plan als „zu erhalten" eingetragen. Ob dein Baum dazugehört, erfährst du beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm
- Naturdenkmale und Schutzgebiete: Auskunft gibt die Untere Naturschutzbehörde
- Bundesnaturschutzgesetz: Schonzeit und Artenschutz gelten bundesweit — also auch ohne kommunale Satzung
Der entscheidende Unterschied zu Ulm liegt in der Zuständigkeit: Neu-Ulm ist eine bayerische Große Kreisstadt — für Naturschutzfragen ist deshalb die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm zuständig, nicht die Stadtverwaltung. Dieser Irrtum kostet in der Praxis regelmäßig wertvolle Wochen.
Der schnelle Vergleich: Ulm vs. Neu-Ulm auf einen Blick
| Merkmal | Ulm (Baden-Württemberg) | Neu-Ulm (Bayern) |
|---|---|---|
| Allgemeine Baumschutzsatzung | ❌ Nein | ❌ Nein |
| Pauschaler Stammumfang-Grenzwert | ❌ Keiner | ❌ Keiner |
| Schutz über Bebauungsplan | ✅ Ja, häufig | ✅ Ja, häufig |
| Naturdenkmale & Schutzgebiete | ✅ Einzelschutz | ✅ Einzelschutz |
| Schonzeit § 39 BNatSchG (Hecken, freie Landschaft) | 01.03.–30.09. | 01.03.–30.09. |
| Artenschutz § 44 BNatSchG | ✅ Gilt immer | ✅ Gilt immer |
| Zuständige Behörde | Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm | Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm |
| B-Plan-Auskunft | Stadt Ulm | Stadtplanungsamt Neu-Ulm |
Sonderfall Sturmschaden: So handelst du richtig
Sturmschäden sind eine anerkannte Ausnahme vom Fällverbot — in beiden Städten. Wenn ein Baum durch Sturm oder Eis akut zur Gefahr wird (drohende Astbrüche, gekippter Stamm, eingebrochene Krone), darfst du auch kurzfristig handeln.
Wichtig dabei: Dokumentiere den Schaden fotografisch, bevor du einen Baumpfleger rufst. Informiere die zuständige Behörde danach schnellstmöglich — in Ulm die Untere Naturschutzbehörde der Stadt, in Neu-Ulm das Landratsamt. In unserer Erfahrung ist die Reaktionszeit entscheidend — der Notfallservice von Baumpflege Schlupek ist für genau solche Situationen ausgelegt und kennt die Meldepflichten auf beiden Seiten der Donau.
Wann du auf jeden Fall einen Fachbetrieb einschalten solltest
Ob Ulm oder Neu-Ulm — es gibt Situationen, in denen du professionelle Unterstützung brauchst:
- Der Baum steht nahe an Gebäuden, Stromleitungen oder anderen Bäumen
- Du weißt nicht, ob dein Baum im Bebauungsplan festgesetzt oder als Naturdenkmal geschützt ist
- Du verdächtigst den Baum krank zu sein (Pilzbefall, Totäste, Hohlstamm)
- Es handelt sich um einen großen, alten Baum mit komplizierter Stammstatik
- Höhlen, Nester oder Fledermausquartiere sind möglich
Unsere Baumfällung in Ulm und der Region Neu-Ulm erfolgt immer mit Voruntersuchung, Artenschutzcheck und korrekter Dokumentation für die Behörde — so bist du auf der sicheren Seite.

Nein, beide Städte haben keine allgemeine Baumschutzsatzung oder -verordnung. Einen pauschalen Stammumfang-Grenzwert, ab dem Bäume genehmigungspflichtig wären, gibt es weder in Ulm noch in Neu-Ulm. Geschützt sind Bäume nur in Sonderfällen — über Bebauungsplan, Naturdenkmal-Ausweisung, Schutzgebiete oder den Artenschutz.
Nur wenn ein Sonderschutz greift: Dein Baum kann im Bebauungsplan als „zu erhalten" ausgewiesen oder als Naturdenkmal geschützt sein. Frag vor der Fällung beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm (B-Plan) bzw. der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt nach — das ist kostenlos und schützt dich vor unerwarteten Bußgeldern.
Bäume im Privatgarten darfst du bundesrechtlich ganzjährig fällen, sofern kein Sonderschutz greift und keine besetzten Nester vorhanden sind. Hecken und Gehölze außerhalb von Gärten sind vom 1. März bis 30. September geschützt. Die beste und sicherste Fällzeit ist in beiden Städten Oktober bis Ende Februar.
Wo eine Genehmigung nötig ist — etwa bei B-Plan-Bäumen oder Naturdenkmalen — fallen überschaubare Verwaltungsgebühren an, die vom Einzelfall abhängen. Mehr zu den Gesamtkosten einer Baumfällung erfährst du in unserem Ratgeber zu Baumfällung Ulm Kosten.
Leichte Form- und Pflegeschnitte sind in der Regel unproblematisch. Vorsicht bei stark geschützten Bäumen (Naturdenkmal, B-Plan): Dort können auch stärkere Rückschnitte genehmigungspflichtig sein. Unser Baumschnitt Ulm Service übernimmt alle nötigen Abklärungen für dich.
Für Bebauungsplan-Fragen ist das Stadtplanungsamt Neu-Ulm der erste Ansprechpartner. Für Naturschutzfragen — Naturdenkmale, Artenschutz, Ausnahmen von der Schonzeit — ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm zuständig.
Fazit: Gleiche Grundregeln, andere Zuständigkeiten
Ulm und Neu-Ulm ähneln sich beim Baumschutz mehr, als viele denken: Keine der beiden Städte hat eine allgemeine Baumschutzsatzung — geschützt sind Bäume über Bebauungspläne, Naturdenkmal-Ausweisungen und den Artenschutz. Der praktische Unterschied liegt in den Behördenwegen: Stadt Ulm auf der einen, Landratsamt Neu-Ulm auf der anderen Donauseite.
In unserer täglichen Arbeit als Baumpflege-Fachbetrieb in Ulm und der Region sehen wir immer wieder, wie viel Unsicherheit diese Gemengelage erzeugt. Unsere Empfehlung: Lass dir vor jedem Eingriff einen kurzen Check machen — das ist in aller Regel kostenlos und schützt dich vor teuren Folgekosten.
Wir schauen kostenlos vorbei, beurteilen Ihre Situation vor Ort und erstellen ein transparentes Angebot.

