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Baumfällung

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? Alles Wichtige 2026

28. Juni 2026 7 Min. Lesezeit Nikolai Schlupek Nikolai Schlupek
Großer alter Lindenbaum in einem süddeutschen Privatgarten – welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Du stehst im Garten, schaust auf den alten Baum und fragst dich: Darf ich den einfach fällen? Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzer in Ulm und der Region – und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt drauf an. Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen, ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt. Entscheidend sind Stammumfang, Baumart, Standort und die Baumschutzsatzung deiner Gemeinde. Als Baumpflegebetrieb in Ulm erleben wir täglich, wie viele Fehler aus fehlendem Wissen entstehen – dieser Ratgeber schafft Klarheit.

Genehmigung oder nicht? Die drei entscheidenden Faktoren

Deutschland hat kein einheitliches Baumschutzgesetz. Stattdessen regeln Gemeinden und Landkreise den Baumschutz über individuelle Baumschutzsatzungen. Was in Ulm gilt, kann in Neu-Ulm oder Blaustein bereits anders sein. Trotzdem lassen sich drei Hauptfaktoren identifizieren, die überall eine Rolle spielen:

Stammumfang und Schutzgrenzen: Wo beginnt die Genehmigungspflicht?

Der Stammumfang ist das wichtigste Kriterium in der deutschen Baumschutzpraxis. Die gängigen Schwellwerte im Überblick:

Stammumfang (in 1 m Höhe) Typische Rechtslage
Unter 60 cm In den meisten Gemeinden genehmigungsfrei
60–80 cm Grauzone – je nach Gemeindesatzung unterschiedlich
Über 80 cm Nahezu überall genehmigungspflichtig
Naturdenkmäler / Alleebäume Immer genehmigungspflichtig

In Baden-Württemberg liegt der verbreitete Schwellwert vieler Kommunen bei 60 bis 80 cm Stammumfang. Die Stadt Ulm hat eine eigene Baumschutzverordnung – Details dazu findest du in unserem Ratgeber zur Baumschutzverordnung Ulm. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Anruf beim Stadtgartenamt.

Baumstamm-Querschnitt mit sichtbaren Jahresringen – welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen

Welche Baumarten sind oft genehmigungsfrei?

Nicht alle Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung in gleicher Weise. Diese Arten sind in vielen Gemeinden ausgenommen – aber nicht überall:

Zeitliche Grenzen: Wann darfst du deinen Baum fällen?

Selbst wenn dein Baum genehmigungsfrei ist, gibt es zeitliche Einschränkungen. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 39) verbietet tiefgreifende Eingriffe in die Vegetation zwischen dem 1. März und dem 30. September – der Vogel- und Tierbrutzeit.

Was im Privatgarten ganzjährig erlaubt bleibt:

Was von März bis September nicht erlaubt ist:

Das ideale Fällfenster liegt zwischen Oktober und Ende Februar. Unsere ausführliche Erklärung zu saisonalen Regelungen findest du im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen.

Genehmigung beantragen in Ulm: So läuft der Prozess ab

Falls dein Baum genehmigungspflichtig ist, ist der Antragsprozess in Baden-Württemberg klar geregelt. Die gute Nachricht: Er ist machbar, wenn du die Schritte kennst.

Schritt 1 – Zuständige Behörde ermitteln In Ulm ist das Stadtgartenamt die erste Anlaufstelle. In Blaustein, Senden oder Erbach ist es die jeweilige Gemeindeverwaltung – meist das Baurechtsamt oder die Umweltabteilung.

Schritt 2 – Unterlagen zusammenstellen

Schritt 3 – Antrag stellen und Fristen beachten Plane mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit ein. In manchen Kommunen geht es schneller, wenn kein Ortstermin erforderlich ist. Die Verwaltungsgebühren liegen in Baden-Württemberg üblicherweise zwischen 25 und 85 Euro.

Was droht bei unerlaubter Baumfällung?

Die Konsequenzen einer illegalen Fällung sind nicht zu unterschätzen. In unserer Arbeit als Fachbetrieb für Baumfällung in Ulm sehen wir immer wieder, wie teuer das Ignorieren von Vorschriften werden kann:

Sonderfall Grenzbaum: Was gilt bei Bäumen an der Grundstücksgrenze?

Steht ein Baum direkt auf der Grenze oder ragt er ins Nachbargrundstück, kommen zusätzliche Regelungen aus dem Nachbarrecht ins Spiel:

Im Zweifel: erst mit dem Nachbarn sprechen, dann beim Baurechtsamt nachfragen, und im Konfliktfall einen Fachanwalt für Nachbarrecht einschalten.

Ersatzpflanzung: Was nach der genehmigten Fällung Pflicht ist

Wer einen genehmigungspflichtigen Baum fällt – auch mit gültiger Genehmigung – muss in vielen Kommunen Ersatzpflanzungen vornehmen. Die Gemeinde schreibt dabei Art, Anzahl und Mindestgröße der Ersatzbäume vor.

Heimische Baumarten wie Linden, Eichen, Feldahorn oder Obstbäume werden dabei bevorzugt. Unser Leistungsbereich Baumpflanzung Ulm umfasst auch die Auswahl und fachgerechte Pflanzung von Ersatzgehölzen – inkl. Anwachspflege im ersten Jahr.

Gefällter Baumstamm mit frischem Sägeschnitt im Garten – nach der Baumfällung Ersatzpflanzung beachten

Selbst fällen oder Fachbetrieb beauftragen?

Kleine, genehmigungsfreie Bäume unter 5 Metern Höhe können erfahrene Heimwerker mit der richtigen Schutzausrüstung selbst fällen. Aber schon ab mittleren Baumgrößen wird die Aktion schnell gefährlich – besonders wenn Gebäude, Leitungen oder enge Zugangswege in der Nähe sind.

Ein Fachbetrieb übernimmt die komplette Abwicklung:

Nikolai Schlupek empfiehlt: Bei allem, was über einen Obstbaum oder ein kleines Ziergehölz hinausgeht, lohnt sich ein Fachgespräch. Wir schauen uns die Situation vor Ort an und sagen dir direkt, ob eine Genehmigung nötig ist – kostenlos und unverbindlich.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
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Bäume mit einem Stammumfang unter 60–80 cm (gemessen in 1 m Höhe) sind in den meisten Gemeinden genehmigungsfrei. Obstbäume und viele Nadelgehölze im Privatgarten fallen häufig ebenfalls nicht unter die Baumschutzsatzung. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Gemeinde – im Zweifel dort nachfragen.

Darf ich einen Baum in meinem eigenen Garten ohne Genehmigung fällen?
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Nicht automatisch. Auch auf Privatgrundstücken gilt die kommunale Baumschutzsatzung. Überschreitet der Baum den lokalen Schutz-Schwellwert, brauchst du eine Genehmigung – unabhängig davon, ob es dein Grundstück ist.

Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?
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Du riskierst Bußgelder von 1.000 bis 50.000 Euro und musst auf eigene Kosten Ersatzpflanzungen vornehmen. In Naturschutzgebieten oder bei besonders geschützten Arten können die Strafen sogar bis 100.000 Euro betragen. Eine nachträgliche Genehmigung gibt es nicht.

Sind Obstbäume von der Baumschutzsatzung ausgenommen?
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In vielen Kommunen in Baden-Württemberg ja – Obstbäume im Privatgarten sind häufig explizit ausgenommen. Aber nicht überall. Prüfe die konkrete Satzung deiner Gemeinde oder frage direkt beim Baurechtsamt nach.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Baumfällung?
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Zwischen Oktober und Ende Februar – dann liegt die Fällung außerhalb der gesetzlichen Vogelschutzzeit. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet radikale Eingriffe vom 1. März bis 30. September. Mit behördlicher Ausnahmegenehmigung sind Fällungen auch in der Schutzzeit möglich, zum Beispiel bei akuter Gefährdung.

Wie lange dauert eine Baumfällgenehmigung in Ulm?
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In Ulm und den umliegenden Gemeinden solltest du mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit einplanen, bei Ortsbesichtigungen auch länger. Die Verwaltungsgebühr liegt in Baden-Württemberg üblicherweise zwischen 25 und 85 Euro.

Fazit: Erst informieren, dann fällen

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? Die Antwort ist selten einfach – aber mit dem richtigen Wissen gut zu navigieren. Stammumfang messen, Baumart prüfen, Baumschutzsatzung checken, bei Unsicherheit bei der Gemeinde nachfragen. Wer diesen Weg geht, ist auf der sicheren Seite.

Als ETT-zertifizierter Betrieb für professionelle Baumpflege in Ulm begleiten wir dich durch den gesamten Prozess: von der Genehmigungsprüfung über die Antragstellung bis zur fachgerechten Fällung und Entsorgung. So sparst du dir Ärger mit Behörden, Nachbarn und kostspielige Bußgelder.

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