Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? Alles Wichtige 2026
Du stehst im Garten, schaust auf den alten Baum und fragst dich: Darf ich den einfach fällen? Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzer in Ulm und der Region – und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt drauf an. Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen, ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt. Entscheidend sind Stammumfang, Baumart, Standort und die Baumschutzsatzung deiner Gemeinde. Als Baumpflegebetrieb in Ulm erleben wir täglich, wie viele Fehler aus fehlendem Wissen entstehen – dieser Ratgeber schafft Klarheit.
Genehmigung oder nicht? Die drei entscheidenden Faktoren
Deutschland hat kein einheitliches Baumschutzgesetz. Stattdessen regeln Gemeinden und Landkreise den Baumschutz über individuelle Baumschutzsatzungen. Was in Ulm gilt, kann in Neu-Ulm oder Blaustein bereits anders sein. Trotzdem lassen sich drei Hauptfaktoren identifizieren, die überall eine Rolle spielen:
- Stammumfang: Der wichtigste Messwert. Ab einer bestimmten Umfangsgröße greift die Baumschutzsatzung – und damit die Genehmigungspflicht.
- Baumart: Obstbäume, Nadelgehölze und manche Ziergehölze sind in vielen Kommunen explizit ausgenommen.
- Standort: Ein Privatgarten wird anders bewertet als ein Baum an einer Allee, in einem Naturschutzgebiet oder auf öffentlichem Grund.
Stammumfang und Schutzgrenzen: Wo beginnt die Genehmigungspflicht?
Der Stammumfang ist das wichtigste Kriterium in der deutschen Baumschutzpraxis. Die gängigen Schwellwerte im Überblick:
| Stammumfang (in 1 m Höhe) | Typische Rechtslage |
|---|---|
| Unter 60 cm | In den meisten Gemeinden genehmigungsfrei |
| 60–80 cm | Grauzone – je nach Gemeindesatzung unterschiedlich |
| Über 80 cm | Nahezu überall genehmigungspflichtig |
| Naturdenkmäler / Alleebäume | Immer genehmigungspflichtig |
In Baden-Württemberg liegt der verbreitete Schwellwert vieler Kommunen bei 60 bis 80 cm Stammumfang. Die Stadt Ulm hat eine eigene Baumschutzverordnung – Details dazu findest du in unserem Ratgeber zur Baumschutzverordnung Ulm. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Anruf beim Stadtgartenamt.

Welche Baumarten sind oft genehmigungsfrei?
Nicht alle Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung in gleicher Weise. Diese Arten sind in vielen Gemeinden ausgenommen – aber nicht überall:
- Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Zwetschge) im Privatgarten – sofern nicht als Naturdenkmal oder historisch eingestuft
- Nadelgehölze wie Fichte, Tanne, Kiefer und Lärche – häufig explizit ausgenommen
- Baumähnliche Sträucher unter einer bestimmten Größe (z. B. Holunder, Haselnuss)
- Nachweislich abgestorbene Bäume – viele Satzungen sehen hier eine Ausnahme vor; die Begutachtung durch einen Fachbetrieb erleichtert dabei die Argumentation gegenüber der Behörde
Zeitliche Grenzen: Wann darfst du deinen Baum fällen?
Selbst wenn dein Baum genehmigungsfrei ist, gibt es zeitliche Einschränkungen. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 39) verbietet tiefgreifende Eingriffe in die Vegetation zwischen dem 1. März und dem 30. September – der Vogel- und Tierbrutzeit.
Was im Privatgarten ganzjährig erlaubt bleibt:
- Leichter Formschnitt ohne Substanzverlust
- Entfernung einzelner, loser Äste
Was von März bis September nicht erlaubt ist:
- Vollständige Fällung eines Baumes (außer mit behördlicher Ausnahmegenehmigung bei Gefährdung)
- Radikaler Kronenschnitt, der den Baum in seiner Substanz dauerhaft schädigt
Das ideale Fällfenster liegt zwischen Oktober und Ende Februar. Unsere ausführliche Erklärung zu saisonalen Regelungen findest du im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen.
Genehmigung beantragen in Ulm: So läuft der Prozess ab
Falls dein Baum genehmigungspflichtig ist, ist der Antragsprozess in Baden-Württemberg klar geregelt. Die gute Nachricht: Er ist machbar, wenn du die Schritte kennst.
Schritt 1 – Zuständige Behörde ermitteln In Ulm ist das Stadtgartenamt die erste Anlaufstelle. In Blaustein, Senden oder Erbach ist es die jeweilige Gemeindeverwaltung – meist das Baurechtsamt oder die Umweltabteilung.
Schritt 2 – Unterlagen zusammenstellen
- Grundstücksplan mit markiertem Baumstandort
- Stammumfang, Höhe und Baumart (Fotos helfen)
- Begründung der Fällung (Gefährdung, Krankheit, Bauvorhaben)
Schritt 3 – Antrag stellen und Fristen beachten Plane mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit ein. In manchen Kommunen geht es schneller, wenn kein Ortstermin erforderlich ist. Die Verwaltungsgebühren liegen in Baden-Württemberg üblicherweise zwischen 25 und 85 Euro.
Was droht bei unerlaubter Baumfällung?
Die Konsequenzen einer illegalen Fällung sind nicht zu unterschätzen. In unserer Arbeit als Fachbetrieb für Baumfällung in Ulm sehen wir immer wieder, wie teuer das Ignorieren von Vorschriften werden kann:
- Bußgelder von 1.000 bis 50.000 Euro – je nach Schwere des Verstoßes und Bundesland
- In Naturschutzgebieten oder bei besonders geschützten Arten bis zu 100.000 Euro
- Ersatzpflanzungspflicht: Du musst auf eigene Kosten gleichwertige Bäume nachpflanzen – bei großen Bäumen oft mehrere auf einmal
- Zivilrechtliche Ansprüche des Nachbarn oder der Gemeinde sind ebenfalls möglich
Sonderfall Grenzbaum: Was gilt bei Bäumen an der Grundstücksgrenze?
Steht ein Baum direkt auf der Grenze oder ragt er ins Nachbargrundstück, kommen zusätzliche Regelungen aus dem Nachbarrecht ins Spiel:
- Ein Grenzbaum gehört beiden Nachbarn gemeinsam – du kannst ihn nicht allein fällen, selbst wenn die Baumschutzsatzung keine Genehmigung verlangt
- Das einseitige Fällen ohne Zustimmung des Nachbarn ist zivilrechtlich anfechtbar
- Überhängende Äste des Nachbarbaums darf der betroffene Eigentümer nach einer Setzungsfrist (meist 1 Jahr nach Abmahnung) in der Regel selbst bis zur Grundstücksgrenze entfernen
Im Zweifel: erst mit dem Nachbarn sprechen, dann beim Baurechtsamt nachfragen, und im Konfliktfall einen Fachanwalt für Nachbarrecht einschalten.
Ersatzpflanzung: Was nach der genehmigten Fällung Pflicht ist
Wer einen genehmigungspflichtigen Baum fällt – auch mit gültiger Genehmigung – muss in vielen Kommunen Ersatzpflanzungen vornehmen. Die Gemeinde schreibt dabei Art, Anzahl und Mindestgröße der Ersatzbäume vor.
Heimische Baumarten wie Linden, Eichen, Feldahorn oder Obstbäume werden dabei bevorzugt. Unser Leistungsbereich Baumpflanzung Ulm umfasst auch die Auswahl und fachgerechte Pflanzung von Ersatzgehölzen – inkl. Anwachspflege im ersten Jahr.

Selbst fällen oder Fachbetrieb beauftragen?
Kleine, genehmigungsfreie Bäume unter 5 Metern Höhe können erfahrene Heimwerker mit der richtigen Schutzausrüstung selbst fällen. Aber schon ab mittleren Baumgrößen wird die Aktion schnell gefährlich – besonders wenn Gebäude, Leitungen oder enge Zugangswege in der Nähe sind.
Ein Fachbetrieb übernimmt die komplette Abwicklung:
- Prüfung der Genehmigungspflicht und Unterstützung beim Antrag
- Fachgerechte Fällung mit Seilzugtechnik oder Stückelungsmethode
- Sichere Entsorgung des Holzes und des Baumstumpfs
- Nachweisdokumentation für die Gemeinde
Nikolai Schlupek empfiehlt: Bei allem, was über einen Obstbaum oder ein kleines Ziergehölz hinausgeht, lohnt sich ein Fachgespräch. Wir schauen uns die Situation vor Ort an und sagen dir direkt, ob eine Genehmigung nötig ist – kostenlos und unverbindlich.
Bäume mit einem Stammumfang unter 60–80 cm (gemessen in 1 m Höhe) sind in den meisten Gemeinden genehmigungsfrei. Obstbäume und viele Nadelgehölze im Privatgarten fallen häufig ebenfalls nicht unter die Baumschutzsatzung. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Gemeinde – im Zweifel dort nachfragen.
Nicht automatisch. Auch auf Privatgrundstücken gilt die kommunale Baumschutzsatzung. Überschreitet der Baum den lokalen Schutz-Schwellwert, brauchst du eine Genehmigung – unabhängig davon, ob es dein Grundstück ist.
Du riskierst Bußgelder von 1.000 bis 50.000 Euro und musst auf eigene Kosten Ersatzpflanzungen vornehmen. In Naturschutzgebieten oder bei besonders geschützten Arten können die Strafen sogar bis 100.000 Euro betragen. Eine nachträgliche Genehmigung gibt es nicht.
In vielen Kommunen in Baden-Württemberg ja – Obstbäume im Privatgarten sind häufig explizit ausgenommen. Aber nicht überall. Prüfe die konkrete Satzung deiner Gemeinde oder frage direkt beim Baurechtsamt nach.
Zwischen Oktober und Ende Februar – dann liegt die Fällung außerhalb der gesetzlichen Vogelschutzzeit. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet radikale Eingriffe vom 1. März bis 30. September. Mit behördlicher Ausnahmegenehmigung sind Fällungen auch in der Schutzzeit möglich, zum Beispiel bei akuter Gefährdung.
In Ulm und den umliegenden Gemeinden solltest du mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit einplanen, bei Ortsbesichtigungen auch länger. Die Verwaltungsgebühr liegt in Baden-Württemberg üblicherweise zwischen 25 und 85 Euro.
Fazit: Erst informieren, dann fällen
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? Die Antwort ist selten einfach – aber mit dem richtigen Wissen gut zu navigieren. Stammumfang messen, Baumart prüfen, Baumschutzsatzung checken, bei Unsicherheit bei der Gemeinde nachfragen. Wer diesen Weg geht, ist auf der sicheren Seite.
Als ETT-zertifizierter Betrieb für professionelle Baumpflege in Ulm begleiten wir dich durch den gesamten Prozess: von der Genehmigungsprüfung über die Antragstellung bis zur fachgerechten Fällung und Entsorgung. So sparst du dir Ärger mit Behörden, Nachbarn und kostspielige Bußgelder.
Wir schauen kostenlos vorbei, beurteilen Ihre Situation vor Ort und erstellen ein transparentes Angebot.


