Baumpflege Illertissen, Weißenhorn & Vöhringen: Ablauf, Kosten & Rechtslage 2026
Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen liegen im südlichen Landkreis Neu-Ulm — und damit in einer Region mit ausgesprochen altem Baumbestand. Streuobstwiesen am Illerhang, mächtige Hofeichen, Lindenalleen an den Ortseingängen. Wer hier einen Baum auf dem Grundstück hat, hat meistens einen ziemlich großen.
Genau deshalb ist Baumpflege in Illertissen und Umgebung ein anderes Thema als in einem Neubaugebiet mit dreijährigen Zierkirschen. Dieser Ratgeber klärt, was fachgerechte Pflege hier konkret bedeutet, was sie kostet und welche rechtlichen Regeln im Landkreis Neu-Ulm tatsächlich gelten — nicht das, was auf den meisten Ratgeberseiten steht.
Was Baumpflege in Illertissen und Umgebung besonders macht
Das Illertal hat einen eigenen Charakter. Die Böden entlang der Iller sind tiefgründig und feucht, die Hanglagen Richtung Alb dagegen flachgründig und kalkhaltig. Für Bäume bedeutet das zwei völlig verschiedene Wuchsbedingungen auf wenigen Kilometern Entfernung.
In der Praxis sehen wir das jeden Sommer: Ein Bergahorn in der Illeraue kommt mit Trockenperioden deutlich besser zurecht als der gleiche Baum am Hang bei Weißenhorn. Wer Bäume in dieser Region pflegt, muss den Standort mitdenken — sonst schneidet er am Bedarf vorbei.
Dazu kommt der historische Bestand. Viele Grundstücke in Illertissen, Vöhringen und Bellenberg tragen Obstbäume, die 60 Jahre und älter sind. Solche Bäume brauchen keine Radikalkur, sondern einen behutsamen Erhaltungsschnitt über mehrere Jahre verteilt.
Welche Leistungen die Baumpflege im Landkreis Neu-Ulm abdeckt
Baumpflege ist kein einzelner Handgriff, sondern ein Bündel von Maßnahmen. Welche davon dein Baum braucht, entscheidet sich am Objekt — nicht am Katalog.
Diese Arbeiten machen den Großteil unserer Einsätze im südlichen Landkreis Neu-Ulm aus:
- Kronenpflege: Entfernen von Totholz, sich reibenden Ästen und kranken Partien. Der Standardfall bei gesunden Altbäumen.
- Kronenauslichtung: Gezieltes Ausdünnen, damit Licht und Wind durch die Krone kommen. Reduziert die Windlast messbar.
- Kroneneinkürzung: Verkleinern der Krone bei Bäumen, die einem Gebäude oder einer Leitung zu nahe kommen.
- Totholzentnahme: Sicherheitsrelevant bei allen Bäumen, unter denen sich Menschen aufhalten.
- Kronensicherung: Einbau eines Seilsystems bei Zwieselbrüchen und Rissen — die Alternative zur Fällung.
- Baumfällung: Wenn der Baum nicht mehr zu erhalten ist, kontrolliert und mit Seilklettertechnik.
- Obstbaumschnitt: Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Streuobstbeständen.

Welche Maßnahme sinnvoll ist, lässt sich seriös erst am Baum beurteilen. Wenn dir jemand am Telefon ohne Ortstermin eine Kroneneinkürzung verkauft, ist Vorsicht angebracht — dazu weiter unten mehr.
Brauchst du eine Genehmigung? Die Rechtslage im Landkreis Neu-Ulm
Hier steht auf den meisten Webseiten schlicht Falsches. Deshalb sehr klar:
Der Landkreis Neu-Ulm hat keine allgemeine Baumschutzverordnung. Es gibt keinen pauschalen Stammumfang-Grenzwert — weder 60 cm noch 80 cm noch irgendeinen anderen —, ab dem ein Gartenbaum in Illertissen, Weißenhorn oder Vöhringen automatisch genehmigungspflichtig wäre. Wer etwas anderes behauptet, überträgt Regeln aus Großstädten auf eine Region, in der sie nicht gelten.
Genehmigungspflichtig oder abstimmungsbedürftig wird es nur bei Sonderschutz. Dann allerdings verbindlich:
- Der Baum ist als Naturdenkmal ausgewiesen.
- Er ist geschützter Landschaftsbestandteil.
- Der Bebauungsplan setzt ihn ausdrücklich als „zu erhalten" fest.
- Er steht in einer gesetzlich geschützten Allee.
- Das Grundstück liegt in einem Schutzgebiet.
- Es greift der Artenschutz nach § 44 BNatSchG — dazu gleich mehr.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm. Wenn du unsicher bist, ob einer dieser Fälle vorliegt, frag dort an — idealerweise mit einigen Wochen Vorlauf vor dem geplanten Termin.
Für die einzelnen Gemeinden gilt: Ob Illertissen, Weißenhorn oder Vöhringen darüber hinaus örtliche Festsetzungen getroffen haben, klärt verbindlich die jeweilige Gemeindeverwaltung. Ein kurzer Anruf im Rathaus kostet nichts und schafft Sicherheit. Wie die Lage auf der baden-württembergischen Seite aussieht, haben wir im Vergleich zur Baumschutzverordnung in Ulm und Neu-Ulm aufgeschlüsselt.
Schonzeit und Artenschutz: Was das Bundesnaturschutzgesetz vorgibt
Auch ohne kommunale Satzung gilt Bundesrecht — und das ist der Teil, den Eigentümer am häufigsten unterschätzen.
§ 39 BNatSchG verbietet vom 1. März bis 30. September, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Wichtig: Diese Regel gilt für Gehölze außerhalb von Wäldern und Gärten. Bäume im Hausgarten sind bundesrechtlich davon ausgenommen. Ein Verstoß kann mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
§ 44 BNatSchG greift dagegen immer und überall — auch im Garten, auch im Winter. Verboten ist, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere zu beschädigen oder zu zerstören. Konkret heißt das: besetzte Vogelnester, Baumhöhlen, Spechthöhlen, Fledermausquartiere. Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten.
In der Praxis planen wir größere Maßnahmen im Landkreis Neu-Ulm deshalb bevorzugt zwischen Oktober und Februar. Da ist der Baum entlaubt, die Beurteilung fällt leichter, und der Artenschutz macht seltener einen Strich durch die Rechnung.
Was Baumpflege in Illertissen kostet
Preise hängen an drei Faktoren: Baumgröße, Zugänglichkeit und Aufwand für die Entsorgung. Ein freistehender Apfelbaum auf der Wiese ist ein anderer Fall als eine 22 Meter hohe Fichte zwischen Carport und Nachbargrenze.
Diese Spannen sind realistisch für den südlichen Landkreis Neu-Ulm:
| Leistung | Preisspanne | Bemerkung |
|---|---|---|
| Obstbaumschnitt (Altbaum) | 150 – 400 € | Je nach Zustand und Pflegerückstand |
| Kronenpflege Laubbaum bis 12 m | 250 – 600 € | Totholz + Auslichtung |
| Kronenpflege Großbaum über 15 m | 500 – 900 € | Seilklettertechnik erforderlich |
| Fällung, gute Zugänglichkeit | 400 – 900 € | Freies Fallen möglich |
| Fällung, beengte Lage | 900 – 1.800 € | Stückweiser Rückbau |
| Stubbenfräsen | 100 – 400 € | Abhängig vom Durchmesser |
| Kronensicherung (Seilsystem) | 300 – 700 € | Pro Sicherungsebene |
Die Zahlen decken sich weitgehend mit dem, was wir auch auf der württembergischen Seite abrechnen — eine detaillierte Aufschlüsselung findest du unter Kosten einer Baumfällung.
Der Ablauf: Von der Anfrage bis zum aufgeräumten Grundstück
Transparenz beim Ablauf ist eines der besten Unterscheidungsmerkmale zwischen Fachbetrieb und Gelegenheitsanbieter. So läuft ein typischer Auftrag bei uns:
- Anfrage per Telefon oder Formular, mit ein bis zwei Fotos des Baums.
- Ortstermin vor Ort — kostenlos und unverbindlich. Wir beurteilen Zustand, Standsicherheit und Umfeld.
- Angebot schriftlich mit Festpreis, inklusive Entsorgung und Aufräumen.
- Rechtsprüfung: Sonderschutz-Status und Artenschutz werden vor dem Termin geklärt.
- Durchführung mit Seilklettertechnik oder Hubsteiger, je nach Situation.
- Aufräumen: Häckselgut und Stammholz werden abgefahren oder auf Wunsch als Brennholz abgelegt.
Beim letzten Punkt lohnt es sich, vorher zu sprechen. Viele Kunden in Illertissen und Vöhringen behalten das Stammholz — das reduziert die Entsorgungskosten deutlich. Was mit dem Rest passiert, haben wir unter Grünschnitt richtig entsorgen beschrieben.
Typische Bäume im Illertal und was sie brauchen
Die Baumarten in der Region sind überschaubar — und jede hat ihre Eigenheiten.
Streuobst (Apfel, Birne, Zwetschge): Der prägende Bestand am Illerhang. Braucht alle zwei bis drei Jahre einen Erhaltungsschnitt. Vernachlässigte Bäume vergreisen und werden bruchgefährdet.
Winterlinde: Häufig als Hofbaum und an Ortseingängen. Sehr schnittverträglich, neigt aber bei Kappungen zu massivem Ständerwuchs — deshalb nie einkürzen ohne Konzept.
Bergahorn: Wächst in der Illeraue sehr zügig. Anfällig für die Rußrindenkrankheit bei Trockenstress, weshalb wir hier besonders auf Rindenveränderungen achten.
Fichte: Oft in den 70ern als Sichtschutz gepflanzt, heute das größte Problemthema. Flachwurzler, windwurfgefährdet, zunehmend vom Borkenkäfer befallen.
Walnuss: Beliebter Hausbaum, verträgt Schnitt nur im Spätsommer gut — im Frühjahr blutet er stark.
Verkehrssicherungspflicht: Deine Verantwortung als Eigentümer
Das ist der Punkt, der Eigentümern im Landkreis Neu-Ulm am häufigsten teuer wird. Wer einen Baum besitzt, haftet für Schäden, die von ihm ausgehen — an parkenden Autos, am Nachbarhaus, an Personen.
Entscheidend ist nicht, ob etwas passiert, sondern ob du deiner Kontrollpflicht nachgekommen bist. Gerichte erwarten eine regelmäßige Sichtkontrolle vom Boden aus, mindestens einmal jährlich, bei älteren oder auffälligen Bäumen zweimal. Kommt es zum Schadensfall und du kannst keine Kontrolle nachweisen, wird es unangenehm — auch versicherungsseitig.
Worauf du bei der eigenen Kontrolle achten solltest, haben wir in der Übersicht zu den Merkmalen eines Gefahrenbaums zusammengestellt. Wie umfangreich die Pflicht genau ist, klärt der Ratgeber zur Baumkontrolle für Eigentümer.
Woran du einen seriösen Fachbetrieb erkennst
Die Baumpflege ist kein geschützter Beruf. Jeder darf eine Motorsäge kaufen und eine Anzeige schalten. Umso wichtiger sind harte Prüfkriterien.
- Qualifikation: Der European Tree Technician (ETT) ist die höchste europäische Qualifikation in der Baumpflege. Darunter die SKT-A/SKT-B-Zertifikate für Seilklettertechnik.
- Normbezug: Ein Fachbetrieb arbeitet nach ZTV-Baumpflege und den FLL-Richtlinien. Wer diese Begriffe nicht kennt, arbeitet nicht danach.
- Ortstermin vor Angebot: Seriöse Preise entstehen am Baum, nicht am Telefon.
- Schriftliches Festpreisangebot inklusive Entsorgung — keine offenen Stundenlöhne.
- Betriebshaftpflicht in ausreichender Höhe, auf Nachfrage nachweisbar.
- Keine Kappungen als Standardlösung. Wer Kroneneinkürzung mit Kappen verwechselt, schadet dem Baum dauerhaft.
Seit 2022 sind wir in Ulm, Neu-Ulm und dem umliegenden Landkreis im Einsatz und haben in dieser Zeit über 200 Kunden betreut — vom einzelnen Apfelbaum bis zum kompletten Bestand einer Hausverwaltung. Eine ausführliche Prüfliste findest du im Ratgeber zur Auswahl eines seriösen Baumpflegers.
Häufige Fehler bei der Baumpflege in der Region
Diese fünf Fehler sehen wir bei Ortsterminen im südlichen Landkreis Neu-Ulm am häufigsten:
- Kappen statt einkürzen. Der Baum treibt aus schlafenden Knospen massiv aus, die Neutriebe sind schlecht verankert und brechen nach wenigen Jahren. Aus einem Sicherheitsproblem wird ein größeres.
- Zu spät reagieren. Ein Riss im Zwiesel ist im Frühstadium mit einer Kronensicherung für ein paar hundert Euro zu beherrschen. Ein Jahr später ist es ein Fällauftrag.
- Obstbäume jahrzehntelang laufen lassen. Und dann in einem Durchgang radikal zurückschneiden. Das überlebt kaum ein Altbaum unbeschadet.
- Selbst in die Krone steigen. Mit Leiter und Kettensäge auf sechs Metern — die häufigste schwere Verletzungsursache bei Gartenarbeit überhaupt.
- Artenschutz ignorieren. „Da war nur ein altes Nest" ist keine Verteidigung, wenn es besetzt war.

FAQ – Häufige Fragen zur Baumpflege in Illertissen und Umgebung
In aller Regel nicht. Der Landkreis Neu-Ulm hat keine allgemeine Baumschutzverordnung und keinen pauschalen Stammumfang-Grenzwert. Anders liegt der Fall bei Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen, Festsetzungen im Bebauungsplan, Schutzgebieten oder wenn der Artenschutz greift. Ob die Gemeinde darüber hinaus eigene Festsetzungen hat, klärt verbindlich die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Für Fällungen und starke Rückschnitte ist das Winterhalbjahr von Oktober bis Februar ideal: Der Baum ist entlaubt, die Beurteilung fällt leichter und der Artenschutz ist weniger kritisch. Obstbäume schneidet man klassisch im Spätwinter, Walnuss und Kirsche dagegen besser im Spätsommer.
Bei guter Zugänglichkeit liegen die Kosten meist zwischen 400 und 900 Euro. In beengter Lage, wo der Baum stückweise abgetragen werden muss, sind 900 bis 1.800 Euro realistisch. Stubbenfräsen kostet zusätzlich 100 bis 400 Euro je nach Durchmesser.
Das Schnittverbot nach § 39 BNatSchG betrifft Hecken, Gebüsche und Gehölze außerhalb von Wäldern und Gärten — Bäume im Hausgarten sind bundesrechtlich ausgenommen. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt aber immer: Besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen ganzjährig nicht zerstört werden.
Als Eigentümer trägst du die Verkehrssicherungspflicht. Üblich ist eine jährliche Sichtkontrolle, bei älteren oder auffälligen Bäumen zweimal pro Jahr sowie nach jedem größeren Sturm. Eine dokumentierte Kontrolle ist im Schadensfall dein wichtigster Nachweis.
Ja. Der Ortstermin ist kostenlos und unverbindlich, unabhängig von der Auftragsgröße. Wenn sich mehrere Bäume oder mehrere Grundstücke in der Nachbarschaft bündeln lassen, wird es für alle Beteiligten günstiger.
Fazit
Baumpflege in Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen ist rechtlich einfacher, als die meisten Ratgeber glauben machen: Ohne kommunale Baumschutzverordnung und ohne pauschalen Stammumfang-Grenzwert bleibt vor allem der Artenschutz als echte Hürde — und der lässt sich mit einer Kontrolle vor dem Termin sauber abarbeiten. Wichtiger als die Genehmigungsfrage ist ohnehin die fachliche: Wird richtig geschnitten oder gekappt, rechtzeitig gesichert oder zu spät gefällt.
Bei den Kosten solltest du für einen Kronenpflegeschnitt mit 250 bis 900 Euro rechnen, für eine Fällung mit 400 bis 1.800 Euro. Wer mehrere Bäume bündelt, spart spürbar. Und wer seinen Bestand regelmäßig kontrollieren lässt, zahlt am Ende weniger als jemand, der erst beim Sturmschaden anruft — das ist die Erfahrung aus mittlerweile mehreren hundert Einsätzen in der Region.
Ob Baumschnitt, Baumfällung oder eine ehrliche Zweitmeinung zu einem Baum, den dir jemand fällen will: Wir schauen uns das vor Ort an, bevor irgendjemand eine Säge ansetzt. Mehr zu unserem Ansatz und dem gesamten Leistungsspektrum findest du bei Baumpflege Schlupek in Ulm und Umgebung.
Wir schauen kostenlos vorbei, beurteilen Ihre Situation vor Ort und erstellen ein transparentes Angebot.


