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Ulm & Region

Überhängende Äste vom Nachbarn: Rechte & Fristen in Ulm 2026

28. August 2026 11 Min. Lesezeit Nikolai Schlupek Nikolai Schlupek
Überhängende Äste eines Nachbarbaums ragen über eine Grundstücksgrenze in einen Garten

Kaum ein Thema führt in Ulmer Reihenhaussiedlungen so zuverlässig zu Streit wie überhängende Äste vom Nachbarn. Die Rechtslage ist dabei klarer, als die meisten denken — nur eben nicht so, wie sie im Gartenzaun-Gespräch weitergegeben wird.

In diesem Ratgeber bekommst du beides: die juristische Seite mit Paragraph und Urteil, und die baumbiologische Seite. Denn was rechtlich erlaubt ist, ist für den Baum längst nicht immer gesund — und genau da kommen wir als Baumpfleger ins Spiel.

Überhängende Äste vom Nachbarn: die Rechtslage in Kürze

Das Grundprinzip steht in § 910 BGB und heißt Selbsthilferecht. Ragen Zweige vom Nachbargrundstück auf dein Grundstück, darfst du sie abschneiden und behalten. So weit die gute Nachricht.

Die schlechte: Dieses Recht ist an Bedingungen geknüpft, und wer sie ignoriert, macht sich schadenersatzpflichtig. In unserer Erfahrung scheitern die meisten Selbsthilfe-Aktionen nicht am Willen, sondern an der fehlenden Fristsetzung.

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen, bevor du zur Säge greifen darfst.

Fehlt auch nur ein Punkt, ist der Schnitt keine erlaubte Selbsthilfe mehr, sondern eine Eigentumsverletzung.

§ 910 BGB: Was das Selbsthilferecht wirklich erlaubt

Der Gesetzestext ist bewusst schlicht gehalten. Er unterscheidet zwischen Wurzeln und Zweigen — und behandelt beide unterschiedlich streng.

Bei Wurzeln, die vom Nachbargrundstück herüberwachsen, darfst du sofort tätig werden. Eine Fristsetzung ist hier nicht vorgesehen. Bei überhängenden Ästen dagegen musst du zwingend erst den Eigentümer auffordern.

Der zweite wichtige Halbsatz betrifft die Beeinträchtigung: Das Selbsthilferecht besteht nicht, wenn die Zweige die Nutzung deines Grundstücks gar nicht stören. Ein Ast, der zwölf Meter hoch über eine ungenutzte Grundstücksecke ragt, fällt in der Regel nicht darunter.

Überhängende Äste eines Nachbarbaums über der Grundstücksgrenze im Detail

Was zählt als Beeinträchtigung? In der Praxis anerkannt sind beispielsweise Beschattung von Beeten und Terrasse, Behinderung beim Rasenmähen, Schäden an Dach, Regenrinne oder Fassade sowie herabfallende Früchte, die Wege verschmutzen. Reines Laub reicht nach den meisten Gerichtsentscheidungen dagegen nicht — dazu weiter unten mehr.

Erst Frist setzen, dann sägen: So gehst du korrekt vor

Die Fristsetzung ist der Schritt, den fast alle überspringen. Sie ist gleichzeitig dein wichtigster Schutz, falls es später doch vor Gericht geht.

Setze die Frist immer schriftlich. Ein freundliches Gespräch am Zaun ist der richtige Einstieg, aber es ist im Streitfall nicht beweisbar. Zwei bis vier Wochen gelten als angemessen, bei größeren Bäumen und außerhalb der Vegetationsruhe darf es auch mehr sein.

Bewahre eine Kopie auf und schicke das Schreiben nachweisbar zu. Erst wenn die Frist verstrichen ist, ohne dass etwas passiert, greift dein Selbsthilferecht.

Ein Punkt, den viele übersehen: Du darfst zum Schneiden das Nachbargrundstück nicht betreten. Gearbeitet wird ausschließlich von deiner Seite der Grenze aus. Wer eine Leiter über den Zaun stellt, verlässt den geschützten Rahmen.

Das BGH-Urteil von 2021: Auch wenn der Baum darunter leidet

Lange war unklar, ob das Selbsthilferecht endet, wo die Standfestigkeit des Baumes beginnt. Der Bundesgerichtshof hat das am 11. Juni 2021 entschieden (Az. V ZR 234/19).

Der Fall: Eine rund 15 Meter hohe Schwarzkiefer stand seit etwa 40 Jahren auf einem Grundstück, ihre Äste ragten seit mindestens 20 Jahren auf das Nachbargrundstück. Der Nachbar störte sich an Nadeln und Zapfen und hatte den Rückschnitt erfolglos verlangt.

Der BGH stellte klar: Das Selbsthilferecht besteht auch dann, wenn der Baum durch den Schnitt seine Standfestigkeit verlieren könnte. Die Begründung ist konsequent — § 910 BGB soll einfach und für jeden verständlich anwendbar sein, eine zusätzliche Verhältnismäßigkeitsprüfung passt nicht dazu. Und: Wer einen Baum besitzt, ist für dessen regelmäßige Pflege verantwortlich und kann sich später nicht auf eine Gefahr berufen, die er selbst hat entstehen lassen.

Ulm oder Neu-Ulm? Warum die Landesgrenze mitten durch die Donau entscheidet

Hier wird es für unsere Region konkret. Ulm liegt in Baden-Württemberg, Neu-Ulm in Bayern — und das Nachbarrecht ist Landesrecht. Für Grenzabstände von Gehölzen gelten damit zwei völlig verschiedene Regelwerke, obwohl nur eine Brücke dazwischenliegt.

Ulm (Baden-Württemberg) Neu-Ulm (Bayern)
Gesetz Nachbarrechtsgesetz BW (NRG) Art. 47 ff. AGBGB
Systematik gestaffelt nach Wuchsstärke gestaffelt nach Pflanzenhöhe
Sehr stark wachsende Bäume 8,00 m Grenzabstand
Pflanzen über 2 m Höhe 2,00 m Grenzabstand
Pflanzen bis 2 m Höhe 0,50 m Grenzabstand
Ausschlussfrist 5 Jahre 5 Jahre (Art. 52 AGBGB)

Baden-Württemberg setzt bundesweit die größten Grenzabstände für Gehölze fest. Für sehr stark wachsende Arten wie Walnuss, Esskastanie oder Pappel sind 8 Meter vorgesehen; die frühere Innerorts-Ausnahme mit 6 Metern wurde gestrichen. Gemessen wird jeweils von der Stammmitte an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden tritt, bis zur Grenzlinie.

In Bayern ist die Logik eine andere: Dort richtet sich der Abstand nach der Höhe der Pflanze, nicht nach ihrer Art. Über zwei Meter Höhe gelten zwei Meter Abstand, darunter ein halber Meter.

Wichtig für beide Seiten der Donau: Der Anspruch auf Beseitigung eines zu nah stehenden Gehölzes erlischt nach fünf Jahren. Bei alten Bäumen ist der Grenzabstand deshalb meistens kein Hebel mehr — das Selbsthilferecht bei Überhang bleibt davon aber unberührt. Wer sich tiefer mit Abständen und der Fällung direkt an der Grenze beschäftigen will, findet die Details in unserem Ratgeber zum Baum an der Grundstücksgrenze.

Naturschutz geht vor: Was in Ulm und Neu-Ulm zusätzlich gilt

Hier räumen wir mit einem Missverständnis auf, das in vielen überregionalen Ratgebern steht. Dort heißt es regelmäßig, das Selbsthilferecht sei durch die kommunale Baumschutzsatzung eingeschränkt und man brauche eine Ausnahmegenehmigung.

Für unsere Region trifft das so nicht zu: Die Stadt Ulm hat keine allgemeine Baumschutzsatzung. Der Alb-Donau-Kreis und Neu-Ulm ebenfalls nicht. Es gibt hier also keinen pauschalen Stammumfang, ab dem ein Gartenbaum generell geschützt wäre.

Das heißt aber nicht, dass du frei schalten und walten kannst. Bundesrecht gilt überall, und dazu kommen Sonderschutz-Tatbestände.

Zuständig ist in Ulm die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm, in Neu-Ulm die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm. Für Senden, Blaustein, Erbach und das übrige Umland klärt das verbindlich die jeweilige Gemeindeverwaltung. Plane bei einer Anfrage rund vier Wochen Vorlauf ein.

Mehr zum Thema findest du in unserem Überblick zum Baumschutz in Ulm und zur Schonzeit beim Heckenschnitt.

Was der Grenzschnitt mit dem Baum macht: die baumbiologische Seite

Jetzt der Teil, den Rechtsratgeber komplett auslassen — und der uns als Baumpfleger am meisten beschäftigt.

Ein Schnitt exakt entlang der Grundstücksgrenze ist aus Sicht des Baumes das Gegenteil von Pflege. Er ignoriert die Astanbindung und setzt die Schnitte irgendwo im Astverlauf. Die Folge sind Stummel, die nicht überwallen können, und Eintrittspforten für holzzersetzende Pilze.

Als ETT-zertifizierter Betrieb sehen wir die Spätfolgen regelmäßig, oft fünf bis zehn Jahre später: einseitig ausgebildete Kronen mit deutlichem Übergewicht zur ungeschnittenen Seite, Fäule im Stammbereich unterhalb der alten Schnittstellen und ein deutlich erhöhtes Bruchrisiko genau in Richtung des Grundstücks, das eigentlich geschützt werden sollte.

Genau das ist unser häufigster Einsatz in Nachbarschaftsfällen: ein fachgerechter Baumschnitt in Ulm, der beide Seiten zufriedenstellt, statt eines Grenzschnitts, der den Baum langfristig ruiniert. Wie ein sauberer Kroneneingriff aufgebaut ist, zeigen wir im Detail im Ratgeber zum Kronenschnitt am Laubbaum.

Laub, Nadeln und Obst: Was du dulden musst

Das ist die häufigste Enttäuschung im Beratungsgespräch. Laub, Nadeln, Zapfen und Blüten vom Nachbarbaum gelten grundsätzlich als hinzunehmende Naturerscheinung.

Ein Anspruch auf Beseitigung oder auf Ausgleich — im Nachbarrecht gelegentlich “Laubrente” genannt — kommt nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die Belastung das ortsübliche Maß deutlich übersteigt und der Baum die Grenzabstände verletzt. In Ulmer Wohngebieten mit altem Baumbestand ist das selten der Fall.

Beim Obst regelt § 911 BGB die Sache übrigens elegant: Früchte, die von selbst auf dein Grundstück fallen, gehören dir. Pflücken darfst du sie vom überhängenden Ast aber nicht — das bleibt Sache des Eigentümers.

Wenn du selbst der Baumbesitzer bist

Die meisten Artikel schreiben nur aus Sicht des genervten Nachbarn. Wenn dir der Baum gehört, ist deine Ausgangslage tatsächlich schwächer, als du vielleicht denkst.

Du bist für die regelmäßige Pflege deines Baumes verantwortlich. Wenn dein Nachbar dir eine Frist setzt und du nichts tust, darf er schneiden — nach dem BGH-Urteil sogar dann, wenn der Baum darunter leidet. Auf die Standfestigkeit kannst du dich dann nicht mehr berufen.

Läuft es umgekehrt: Wenn dein Nachbar ohne Fristsetzung geschnitten hat, hast du Ansprüche. Lass den Schaden dokumentieren, bevor du reagierst — ein Gutachten zum Baumwert und zur verbleibenden Bruchsicherheit ist die Grundlage für alles Weitere.

Was ein fachgerechter Rückschnitt in der Region kostet

Feste Preise gibt es nicht, dafür sind die Fälle zu unterschiedlich. Als grobe Orientierung aus unserer Praxis in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland:

Situation Typischer Aufwand
Einzelner Starkast über der Grenze, vom Boden erreichbar kleiner halber Tag, ein Mitarbeiter
Kroneneinkürzung einseitig, Obstbaum mittlerer Größe halber Tag, zwei Mitarbeiter
Großbaum mit Seilklettertechnik über bebautem Nachbargrundstück ein bis zwei Tage, Sicherungstechnik
Zusätzlich: Abtransport und Entsorgung des Schnittguts nach Volumen

Preistreiber sind fast immer die Zugänglichkeit und das, was unter dem Baum steht. Ein Wintergarten oder ein Gewächshaus auf der Nachbarseite bedeutet gesicherten Rückbau Stück für Stück statt freies Fallenlassen. Eine detaillierte Aufschlüsselung findest du in unserer Übersicht zu den Kosten für den Baumschnitt.

Wenn der Baum ohnehin am Ende ist und ein Rückschnitt nur noch Symptombekämpfung wäre, ist eine kontrollierte Baumfällung in Ulm manchmal die ehrlichere Lösung. Und wer neu pflanzt, sollte die Grenzabstände von Anfang an einhalten — dabei beraten wir im Rahmen der Baumpflanzung.

Fachgerecht zurückgeschnittener Baum ohne überhängende Äste über der Grundstücksgrenze

FAQ – Häufige Fragen zu überhängenden Ästen

Darf ich überhängende Äste vom Nachbarn einfach abschneiden?
+

Nur nach ergebnisloser Fristsetzung. Du musst den Baumbesitzer zuerst schriftlich auffordern, den Überhang selbst zu beseitigen, und ihm dafür zwei bis vier Wochen Zeit geben. Erst danach greift dein Selbsthilferecht nach § 910 BGB.

Wie lange ist eine angemessene Frist?
+

In der Praxis haben sich zwei bis vier Wochen etabliert. Bei großen Bäumen, während der Vegetationszeit oder wenn ein Fachbetrieb beauftragt werden muss, darf die Frist auch länger ausfallen. Zu kurz gesetzte Fristen sind unwirksam.

Gilt für Wurzeln dasselbe wie für überhängende Äste?
+

Nein. Herüberwachsende Wurzeln darfst du nach § 910 BGB ohne vorherige Fristsetzung entfernen. Vorsicht ist trotzdem geboten: Wer zu viel Wurzelwerk kappt, gefährdet die Standsicherheit des Baumes und kann dafür haftbar gemacht werden.

Brauche ich in Ulm eine Genehmigung für den Rückschnitt?
+

Die Stadt Ulm hat keine allgemeine Baumschutzsatzung, es gibt also keinen pauschalen Grenzwert für Gartenbäume. Eine Abstimmung ist trotzdem nötig, wenn der Baum unter Sonderschutz steht — Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil, Schutzgebiet oder Bebauungsplan-Festsetzung. Auskunft gibt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm.

Darf ich zum Schneiden das Nachbargrundstück betreten?
+

Grundsätzlich nicht. Die Arbeiten müssen vom eigenen Grundstück aus erfolgen, sofern dein Nachbar nicht ausdrücklich zustimmt. Bei Großbäumen ist das ein echtes praktisches Problem — hier lohnt sich eine gemeinsame Beauftragung.

Muss ich Laub vom Nachbarbaum hinnehmen?
+

In aller Regel ja. Laub, Nadeln und Zapfen gelten als hinzunehmende Naturerscheinung. Ein Ausgleichsanspruch kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Belastung das ortsübliche Maß deutlich übersteigt.

Fazit: Überhängende Äste sind lösbar — meistens ohne Anwalt

Überhängende Äste vom Nachbarn sind rechtlich klar geregelt: Frist setzen, warten, dann vom eigenen Grundstück aus schneiden. Der BGH hat 2021 sogar bestätigt, dass das Selbsthilferecht auch dann gilt, wenn der Baum darunter leidet — der Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz bleibt aber immer die Obergrenze.

Aus baumpflegerischer Sicht ist der Grenzschnitt trotzdem fast nie die beste Lösung. Ein sauberer Ableitungsschnitt in der Krone beseitigt den Überhang genauso zuverlässig, erhält aber die Statik und die Vitalität des Baumes. In unserer Erfahrung aus über 200 Kundenprojekten in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland löst genau das die meisten Nachbarschaftskonflikte — weil am Ende beide Seiten mit dem Ergebnis leben können.

Wenn du unsicher bist, wie weit du schneiden darfst oder was der Baum verträgt: Wir schauen uns das vor Ort an, ordnen die Situation ein und machen dir einen konkreten Vorschlag. Du erreichst uns jederzeit über die professionelle Baumpflege in Ulm oder direkt über unser Kontaktformular.

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