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Baumfällung

Baum selbst fällen: Was erlaubt ist, was verboten ist und wann Profis ran müssen

16. Juli 2026 9 Min. Lesezeit Nikolai Schlupek Nikolai Schlupek
Baumfällung selbst durchführen: gefällter Baumstamm im Wald zeigt die Dimension und Risiken eines eigenmächtigen Baumfällens

Der Baum im Garten muss weg, und die erste Frage ist fast immer dieselbe: Ist eine Baumfällung selbst erlaubt, oder brauchst du dafür zwingend eine Firma? Die ehrliche Antwort ist: Es kommt auf den Baum, den Standort und deine Kommune an – und auf das Risiko, das du bereit bist einzugehen.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wann du rechtlich selbst zur Säge greifen darfst, welche Risiken dabei unterschätzt werden und wann sich der Griff zum Profi für professionelle Baumpflege in Ulm wirklich auszahlt.

Ist es erlaubt, einen Baum selbst zu fällen?

Grundsätzlich ja: Auf deinem eigenen Grundstück darfst du in vielen Fällen selbst einen Baum fällen, solange keine Baumschutzverordnung, keine Vogelschutzzeit und keine artenschutzrechtlichen Regelungen dagegensprechen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dafür allerdings nicht.

Jede Kommune legt selbst fest, welche Baumarten, Stammumfänge und Standorte geschützt sind. In Ulm und Neu-Ulm greift dafür die örtliche Baumschutzverordnung, die wir in unserem Artikel zur Baumschutzverordnung in Ulm und Neu-Ulm im Detail erklären.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt zusätzlich das gesetzliche Fällverbot nach Bundesnaturschutzgesetz für stärkere Rückschnitte und Fällungen – Schutz der Brut- und Nistzeit von Vögeln. Außerhalb dieser Zeit und außerhalb der Schutzverordnung ist eine Fällung in Eigenregie in der Regel möglich.

Wichtig zu wissen: Auch innerhalb der Region Ulm können die Regelungen kleinräumig abweichen. Ein Grundstück im Donautal, in Senden, Erbach oder Blaustein unterliegt teils einer eigenen kommunalen Satzung, auch wenn die Grundprinzipien der Baumschutzverordnung Ulm meist als Orientierung dienen. Im Zweifel lohnt sich vor der Fällung immer ein kurzer Blick in die Satzung deiner eigenen Gemeinde.

Wann brauchst du eine Genehmigung – und wann nicht?

Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt meist von zwei Werten ab: dem Stammumfang in einer festgelegten Messhöhe und der Baumart. Viele Kommunen schützen Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 bis 100 Zentimetern, während bestimmte “schnellwachsende” Arten wie Pappeln oder Birken oft ausgenommen sind.

Einen Überblick, welche Bäume typischerweise ohne Antrag gefällt werden dürfen, geben wir dir in unserem Beitrag welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst. Grundsätzlicher Rahmen und Fristen stehen zudem in unserem Artikel dazu, wann du grundsätzlich einen Baum fällen darfst.

Baumfällung selbst erlaubt: gefällter Baumstamm mit sichtbaren Jahresringen im herbstlichen Wald

Brauchst du einen Kettensägenschein für die Baumfällung?

Rein rechtlich ist ein Kettensägenschein (Motorsägenschein) für die Fällung auf dem eigenen Privatgrundstück in Deutschland meist nicht vorgeschrieben. Anders sieht es aus, sobald du im Wald oder auf fremdem Grund als “Selbstwerber” tätig wirst: Dort verlangen Forstämter und Waldbesitzer aus Haftungsgründen in aller Regel einen gültigen Motorsägenschein.

Auch ohne gesetzliche Pflicht empfehlen wir einen Lehrgang dringend, sobald du planst, öfter oder an größeren Bäumen zu arbeiten. Ein Kurs vermittelt genau das Wissen, das beim eigenständigen Fällen am häufigsten fehlt: Rückschlagverhalten der Säge, Fällschnitt-Technik und das sichere Einschätzen von Spannung im Holz.

Die größten Risiken, wenn du einen Baum in Eigenregie fällst

Aus unserer Erfahrung mit über 200 Kunden in und um Ulm unterschätzen die meisten Laien nicht die Säge selbst, sondern den Baum. Ein mittelgroßer Laubbaum wiegt schnell mehrere Tonnen, und schon kleine Fehler bei Fällkerb oder Fällschnitt führen dazu, dass der Stamm in eine unkontrollierte Richtung kippt.

Die häufigsten Gefahren beim Baum selbst fällen sind:

Besonders kritisch wird es bei Bäumen, die bereits geschädigt, morsch oder durch Sturm vorbelastet sind. Wie du einen solchen Baum überhaupt erkennst, erklären wir ausführlich im Artikel wie du einen Gefahrenbaum erkennst.

Haftung: Was passiert, wenn beim Selbst-Fällen etwas schiefgeht?

Das ist der Punkt, den viele Grundstücksbesitzer vor der Fällung nicht durchdenken. Beschädigt dein selbst gefällter Baum das Auto des Nachbarn, ein Dach oder verletzt eine Person, haftest du als Eigentümer für den entstandenen Schaden – unabhängig davon, ob die Fällung an sich erlaubt war.

Deine private Haftpflichtversicherung greift in solchen Fällen oft nur eingeschränkt, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird – etwa eine offensichtlich unsachgemäße Fälltechnik ohne jede Vorkenntnis. Ein zertifizierter Fachbetrieb arbeitet dagegen mit eigener Betriebshaftpflicht, die genau solche Schäden absichert.

Bußgelder und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Fällst du einen geschützten Baum ohne die erforderliche Genehmigung, drohen Bußgelder, die je nach Kommune, Baumart und Schwere des Verstoßes stark variieren können – von einigen Hundert Euro bis in den fünfstelligen Bereich. Zusätzlich kann die Behörde eine Ersatzpflanzung mit einem bestimmten Mindeststammumfang anordnen.

Bei geschützten Vogelarten oder während der gesetzlichen Fällzeiten kommt zusätzlich das Bundesnaturschutzgesetz ins Spiel, was den Verstoß noch schwerer wiegen lässt. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Anruf beim zuständigen Grünflächenamt immer mehr als das Risiko eines Bußgelds.

Kommt es durch die unerlaubte Fällung zusätzlich zu einem Personen- oder Sachschaden, prüfen Behörden und Versicherungen in der Regel sehr genau, ob überhaupt eine Genehmigung vorlag. Fehlt sie, verschärft das nicht nur das Bußgeldverfahren, sondern auch deine zivilrechtliche Haftung erheblich – ein Grund mehr, die Rechtslage vor dem ersten Schnitt zu klären statt danach.

Wann lohnt sich der Griff zum Profi wirklich?

Nicht jede Baumfällung eignet sich für Eigenregie – und das ist auch gar nicht das Ziel dieses Artikels. Für kleinere, freistehende Bäume ohne Gebäude- oder Leitungsnähe kann eine sachkundig durchgeführte Selbstfällung durchaus vertretbar sein.

Zu einem Fachbetrieb solltest du greifen, sobald einer dieser Punkte zutrifft:

Als ETT-zertifizierter Betrieb übernehmen wir bei der Baumfällung in Ulm genau diese anspruchsvollen Fälle – von der Genehmigungsberatung bis zur seilunterstützten Sektionsfällung in dicht bebauten Gärten. Häufig lohnt sich vorab ein unverbindliches Angebot, um dein persönliches Risiko realistisch einzuschätzen.

So läuft eine professionelle Baumfällung ab

Bei uns beginnt jede Fällung mit einer Standortbeurteilung: Fallrichtung, Hindernisse, Bodenbeschaffenheit und die Frage, ob der Baum konventionell gefällt oder in Etappen von oben abgetragen werden muss. Erst danach entscheiden wir über Fällschnitt, Sicherung und – bei beengten Standorten – Seilklettertechnik nach ZTV-Baumpflege.

Größere oder geschädigte Bäume zerlegen wir kontrollabschnittsweise, Ast für Ast, statt sie komplett fallen zu lassen. Das kostet zwar mehr Zeit, schützt aber Gebäude, Beete und den Rasen zuverlässig vor Schäden – ein Vorteil, den die reine Eigenregie kaum bieten kann.

Diese Technik zahlt sich besonders in den dichter bebauten Ulmer Wohngebieten und rund um das Donautal aus, wo zwischen Baum und Nachbargrundstück oft nur wenige Meter Platz bleiben. In offeneren Lagen, etwa auf größeren Grundstücken in Erbach oder Blaustein, reicht dagegen häufiger eine klassische Fällung mit Fallkerb und Fällschnitt.

Kosten im Vergleich: Selbst fällen vs. Fachbetrieb beauftragen

Die Ersparnis beim Selbstfällen wirkt auf den ersten Blick verlockend, relativiert sich aber schnell, wenn Werkzeug, Entsorgung und Risiko eingerechnet werden.

Faktor Selbst fällen Fachbetrieb beauftragen
Werkzeugkosten Säge, Schutzausrüstung, ggf. Lehrgang Bereits vorhanden, im Preis enthalten
Zeitaufwand Hoch, oft mehrere Wochenenden Meist an einem Termin erledigt
Entsorgung des Holzes Eigenständig organisieren In der Regel inklusive
Haftungsrisiko Trägst du komplett selbst Über Betriebshaftpflicht abgesichert
Genehmigung & Auflagen Musst du selbst einholen und einhalten Wird meist mitbeantragt/geprüft

Eine genaue Aufstellung, mit welchen Preisen du bei einer beauftragten Fällung realistisch rechnen kannst, findest du in unserem Artikel was eine Baumfällung in Ulm kostet.

Ordentlich gestapeltes Schnittholz nach einer fachgerecht durchgeführten Baumfällung am Waldrand im Winter

Checkliste: Darfst du deinen Baum selbst fällen?

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Baumfällung auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich selbst erlaubt?
+

Ja, sofern der Baum nicht durch die kommunale Baumschutzverordnung geschützt ist und die gesetzliche Fällzeit von Oktober bis Februar eingehalten wird. In Ulm und Neu-Ulm gelten dafür eigene lokale Regelungen.

Brauche ich für die Baumfällung im eigenen Garten einen Kettensägenschein?
+

Rechtlich meist nicht, wenn du auf deinem eigenen Grundstück arbeitest. Im Wald oder auf fremdem Grund verlangen Waldbesitzer und Förster aus Haftungsgründen jedoch in aller Regel einen gültigen Motorsägenschein.

Wer haftet, wenn beim Selbst-Fällen etwas beschädigt wird?
+

Als Grundstückseigentümer haftest du für Schäden, die durch deine Fällung entstehen – unabhängig davon, ob die Fällung an sich genehmigungsfrei war. Deine private Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung einschränken.

Welche Bäume darf ich ohne Genehmigung fällen?
+

Das hängt von Stammumfang und Baumart ab, die jede Kommune individuell festlegt. Details dazu findest du in unserem Beitrag zu Bäumen ohne Genehmigungspflicht.

Was kostet es, eine Baumfällung von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen?
+

Die Kosten hängen von Baumgröße, Zugänglichkeit und Entsorgungsaufwand ab. Eine realistische Preisübersicht für Ulm haben wir in einem eigenen Kostenartikel zusammengestellt.

Wann sollte ich auf keinen Fall selbst zur Säge greifen?
+

Bei Bäumen nahe an Gebäuden, Leitungen oder Straßen, bei sichtbar geschädigten oder hohlen Stämmen sowie bei fehlender Fällschnitt-Erfahrung solltest du immer einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragen.

Fazit

Eine Baumfällung ist auf dem eigenen Grundstück oft selbst erlaubt, solange Baumschutzverordnung und Fällzeiten eingehalten werden – ein Freifahrtschein für jede Situation ist das aber nicht. Sobald Gebäudenähe, Baumgröße oder Haftungsfragen ins Spiel kommen, überwiegt das Risiko schnell die gesparten Kosten.

Als ETT-zertifizierter Betrieb sind wir seit 2022 in Ulm und der Region im Einsatz und beraten dich ehrlich, ob dein Fall für Eigenregie geeignet ist oder einen Profi braucht.

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